"Öffentlich-rechtliche Selbstverpflichtung" für Gebührenzahler
(Berlin) - Vor einem verstärkten Einfluss von Parteien und Landesregierungen auf die öffentlich-rechtlichen Programme hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in Zusammenhang mit der bevorstehenden erstmaligen Verabschiedung von Selbstverpflichtungserklärungen durch ARD und ZDF gewarnt. "Es besteht die Gefahr, dass in Folge des immer spürbarer werdenden politischen Drucks auf den Rundfunk aus der Selbstverpflichtung Schritt für Schritt eine Selbstbeschneidung wird. Auf dem Spiel stehen sowohl das Prinzip der Staatsfreiheit des Rundfunks als auch der umfassende Grundversorgungsauftrag", erklärte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Berlin.
Werneke appellierte im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung der ARD am 13./14. September an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die gesetzlich vorgeschriebene Selbstverpflichtung nach dem Muster der BBC dazu zu nutzen, die Gebührenzahler regelmäßig in Form eines Leistungsberichts über ihr umfangreiches Programmangebot zu informieren. Werneke hält eine einseitige Selbstverpflichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten für fragwürdig. "Eine solche Selbstverpflichtung stünde gleichermaßen den privaten Rundfunkanstalten gut an", sagte er.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V.
Potsdamer Platz 10, 10785 Berlin
Telefon: 030/69560, Telefax: 030/69563956
Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands
- ver.di kritisiert Vorschläge zur Pflegereform als Stückwerk und fordert grundlegende Reformen zur Stabilisierung der Pflegeversicherung
- Bundessozialgericht: ver.di kritisiert Urteil zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente
- Tarifabschluss in der Wohnungswirtschaft: ver.di und IG Bau einigen sich mit Arbeitgebern auf deutlich mehr Gehalt
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen
