Öffentliche Vergabe: Handwerk begrüßt größere Chancen für kleinere Betriebe
(Stuttgart) - Die Kommunen können künftig mehr Aufträge ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt die neuen höheren Wertgrenzen als spürbare Entlastung von vergaberechtlicher Bürokratie im Interesse der einheimischen Wirtschaft und als Stärkung der regionalen Vergabemöglichkeiten.
Das Innenministerium hat die Regierungspräsidien und die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg angewiesen, die höheren Wertgrenzen anzuwenden, bis zu denen die Kommunen öffentliche Bauaufträge freihändig vergeben oder beschränkt ausschreiben können, ohne dass die Rechtsaufsicht dies rügen darf. Damit habe die Landesregierung Rechtssicherheit geschaffen, betonte BWHT-Hauptgeschäftsführer Hartmut Richter. Jetzt komme es darauf an, dass die Städte und Gemeinden die Möglichkeiten konsequent ausschöpften und den gewonnenen Spielraum nutzten. „Der BWHT wird dies zum Gesprächsthema mit den Kommunen machen“, kündigte Richter an.
Folgende Werte, ab denen Bauleistungen ausgeschrieben werden, gelten künftig: freihändige Vergabe VOL 10.000 Euro, VOB 20.000 Euro, beschränkte Vergabe VOL/VOB 40.000 Euro, im Hoch- und Tiefbau sowie Verkehrswegebau 75.000 Euro, für die beschränkte Vergabe unter Vorschaltung eines regionalen Teilnahmewettbewerbs nach VOB 100.000 Euro. Nach wie vor halte der Handwerkstag diese Werte für nicht ausreichend, anerkenne aber, dass der Kompromiss zumindest eine Verdopplung der bisherigen Wertgrenzenhöhen darstelle. Das Handwerk werde zunächst die Entwicklung in diesem Jahr beobachten und abwarten, ob und wie die neuen Regelungen in der kommunalen Bauvergabepraxis greifen.
Prinzipiell, hob Richter hervor, hätten jetzt auch kleinere, regionale Betriebe größere Chancen an öffentliche Aufträge zu kommen. Dies sei ein weiterer Schritt weg von der ruinösen Billigstpreisvergabe hin zur Beauftragung des letztendlich wirtschaftlichsten Angebots.
Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT)
Dr. Hartmut Richter, Hauptgeschäftsführer
Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart
Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100
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