"Öffentliches Geld nur für Gute Arbeit" / DGB begrüßt Brandenburgs Gesetzesnovelle zum Vergabegesetz
(Berlin) - Der DGB Berlin-Brandenburg begrüßt die von der Brandenburgischen Landesregierung auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle zum Vergabegesetz für Aufträge der öffentlichen Hand. Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht die Anhebung des vergabespezifischen Mindestarbeitsentgelts auf 13 Euro je Zeitstunde vor. "Öffentliches Geld darf es nur für Gute Arbeit geben", sagte der für Brandenburg zuständige DGB-Vorsitzende Christian Hoßbach am Mittwoch in Potsdam. Bei einer Anhörung zur Gesetzesvorlage im Brandenburgischen Landtag forderte er "eine zügige Umsetzung" des Vorhabens. Eineinhalb Jahre nach der Landtagswahl ist es Zeit, dieses zentrale Vorhaben der Landesregierung umzusetzen.
"Gerade in Zeiten der Pandemie ist es wichtig, klare Signale für Gerechtigkeit zu setzen. Die Menschen brauchen Löhne, von denen man leben kann. Die Mindestlohnpolitik muss insgesamt für ein realistisch auskömmliches Niveau sorgen", sagte Hoßbach.
Gleichwohl könne dies nur ein erster Schritt zur Umsetzung des diesbezüglichen Landtagsbeschlusses sein, sagte Hoßbach. Insbesondere erwarte der DGB verlässliche Festlegungen zur Stärkung der Tarifbindung. Hier liege der wichtigste Hebel zur dringend notwendigen Stärkung der Einkommen. Nach Berechnungen des DGB entgingen den Sozialversicherungen in Brandenburg im Jahr vor der Corona-Krise Einnahmen von 1,6 Milliarden Euro. Land und Kommunen verloren eine Milliarde Euro. "Hinzu kommt: Würden alle Beschäftigten nach Tarif bezahlt, könnte die Kaufkraft im Land um 2,3 Milliarden Euro pro Jahr steigen", sagte Hoßbach. In der Anhörung verwies der DGB darauf, dass die entsprechende Regelung für das Land Berlin bereits seit April 2020 in Kraft und ohne großen Aufwand übernehmbar sei.
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