Pressemitteilung | (BVI) Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.

Offene Immobilienfonds: Freiwilliger Teil des BVI-Maßnahmenpakets wird ab sofort umgesetzt

(Frankfurt) - Auch Mieteinnahmen je Objekt werden künftig veröffentlicht. Die im BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. zusammengeschlossenen Grundstücks-Investmentgesellschaften setzen planmäßig seit 1. April den freiwilligen Teil des bereits im Januar 2006 vorgestellten Maßnahmenpakets für Offene Immobilienfonds um. Dazu gehört insbesondere die Kündigungsfrist für Neuanlagen ab einer Mio. Euro. Demnach wird ab sofort bei Neuanlagen über eine Mio. Euro in Immobilien-Publikumsfonds eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten vereinbart. „Mit dieser Maßnahme können die Offenen Immobilienfonds ihre Liquidität noch besser steuern, da dann größere Beträge nur mit entsprechendem Anlagehorizont angelegt werden“, sagt BVIImmobilienausschuss- Vorsitzende Bärbel Schomberg. Die Kündigungsfrist gilt nicht für solche Offenen Immobilienfonds, die speziell für institutionelle Investoren und andere
Großanleger angeboten werden.

Zusätzlich zu der bereits bekannt gegebenen Veröffentlichung der Einzel-Verkehrswerte werden künftig auch die Mieteinnahmen je Objekt in den Jahresberichten der Offenen Immobilienfonds publiziert. Damit sind die im Rahmen der Selbstverpflichtung geltenden Maßnahmen zur Transparenz um eine weitere wichtige Informationsangabe ergänzt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V. Andreas Fink, Pressesprecher Eschenheimer Anlage 28, 60318 Frankfurt am Main Telefon: (069) 154090-0, Telefax: (069) 5971406

(bl)

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