Pressemitteilung | Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG)
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„Ohne GenTechnik“-Siegel entspricht neuen EU-Regeln zum Verbraucherschutz

(Berlin) - Die EU will „Greenwashing“ und Irreführung von Verbraucher:innen mit falschen Umweltaussagen künftig verhindern. Ein Rechtsgutachten zeigt: Das „Ohne GenTechnik“-Siegel erfüllt die neuen Anforderungen bereits.

Am 27.03.2024 ist die „Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EmpCo-RL, EU 2024/825) in Kraft getreten. Damit wurde die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCP-Richtlinie) um den Aspekt „Greenwashing“ erweitert. Dadurch werden insbesondere unklare oder ungenaue Werbeaussagen auf einen strengeren Prüfstand gestellt.

Außerdem werden objektive Anforderungen an die Benutzung von umweltbezogenen Gütesiegeln, sogenannten „Nachhaltigkeitssiegeln“, gestellt. Verboten ist demnach unter anderem das Anbringen eines Nachhaltigkeitssiegels, das nicht auf einem Zertifizierungssystem beruht oder nicht von staatlichen Stellen festgesetzt wurde. Die Richtlinie muss innerhalb von 24 Monaten von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, in Deutschland liegt mittlerweile ein Regierungsentwurf dazu vor.

Die Berliner Fach-Anwaltskanzlei Hildebrandt hat im Auftrag des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) untersucht, welche Auswirkungen die neuen Regeln auf das „Ohne GenTechnik“-Siegel haben. Laut dem Gutachten fällt das Siegel „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ in den Anwendungsbereich der Richtlinie, da es sich um ein Nachhaltigkeitssiegel handle.

Die „Voraussetzungen für eine zulässige Benutzung des Siegels im geschäftlichen Verkehr“ dürften ebenfalls „mit hoher Wahrscheinlichkeit eingehalten sein“, so das Gutachten, denn „dem Zeichensystem liegt ein Zertifizierungssystem zugrunde, das die Vorgaben der EmpCo-RL und des zu erwartenden nationalen Umsetzungsgesetzes einhält“. Eine weitere Regulierung der Nutzung des „Ohne GenTechnik“-Siegels sei nicht zu erwarten, da es keine sogenannten „allgemeinen Umweltaussagen“ im Sinne der neuen Richtlinie treffe.

„Der VLOG begrüßt den neuen Schutz vor irreführender Greenwashing-Werbung. Dass das ‚Ohne GenTechnik‘-Siegel mit seinen umfassenden Regeln und dem etablierten unabhängigen Zertifizierungssystem auch unter den neuen Vorschriften bestehen kann, ist keine Überraschung, aber eine schöne weitere Bestätigung und Auszeichnung für uns. Lebensmittelhersteller und -händler können ihre Kund:innen weiterhin mit unserem Siegel von der gentechnikfreien Qualität ihrer Produkte überzeugen“, so VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.

Die Empowering Consumers-Richtlinie soll in Zukunft durch eine weitere sogenannte „Green Claims“-Richtlinie ergänzt und konkretisiert werden, der vorliegende Entwurf dazu wurde jedoch im Juli 2025 zunächst zurückgezogen. Der VLOG behält das Thema und die Auswirkungen auf das „Ohne GenTechnik“-Siegel im Blick.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.V. (VLOG), Sönke Guttenberg, Leiter(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedrichstr. 153a, 10117 Berlin, Telefon: 030 2359945 10

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