Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Online-Shops: Ungenaue AGB-Klausel zur Lieferung unzulÀssig

(Köln) - Die Rechtsprechung stellt hohe HĂŒrden an die LieferfĂ€higkeit von Online-Shops und ist fĂŒr Praktiker sicherlich nicht immer nachvollziehbar. Neuestes Beispiel: Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 27.07.2011, Az. 6 W 55/11) verstĂ¶ĂŸt eine Klausel in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, nach der die Lieferung "in der Regel" innerhalb einer bestimmten Frist erfolgt, gegen § 308 Nr. 1 BGB und ist damit unlauter und unwirksam (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG).

Im entschiedenen Fall hatte ein Online-Shop fĂŒr Bekleidung in seinen Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen folgende Klausel verwendet: "Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Werktagen nach Zahlungseingang". Nach Auffassung des OLG Frankfurt ist diese Formulierung bezĂŒglich der Lieferfrist wegen der verwendeten Worte "in der Regel" nicht hinreichend bestimmt.

Die Frankfurter Richter meinten, es sei die "kundenfeindlichste Auslegung" geboten. Daher ergebe sich aus dieser Klausel nicht, dass der Verwender sich nur im Falle vereinzelter, unvorhergesehener Schwierigkeiten eine spĂ€tere Lieferung vorbehalten wolle. Nach richtigem VerstĂ€ndnis mĂŒsse davon ausgegangen werden, dass sich der HĂ€ndler die Entscheidung vorbehalten wolle, wann ein Regelfall oder ein Ausnahmefall vorliege. Daher sei völlig offen, wann die Lieferung tatsĂ€chlich erfolgen werde.

Fazit: Wer sicher gehen will, sollte bei Webshops auf ungenaue Formulierungen verzichten. Praxiserfahrungen zeigen zudem, dass die Angabe einer etwas vorsichtiger kalkulierten Lieferzeit unproblematisch ist. Ganz im Gegenteil ist der Kunde dann positiv ĂŒberascht, wenn die Ware frĂŒher als erwartet bei ihm eintrifft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Dr. Siegfried Jacobs, stellv. HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10

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