Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Optionsmodell ist ein erster Schritt für die steuerliche Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften / Brossardt: "Nachbesserung dringend geboten"

(München) - Das am 01. Januar 2022 in Kraft tretende Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) schafft mit dem Optionsmodell einen entscheidenden Schritt für die steuerliche Gleichstellung von Personen- und Kapitalgesellschaften. "Mit diesem Baustein können sich Personengesellschaften im Prinzip wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen, ohne dass sie die Rechtsform ändern müssen. Damit wird ein gravierender internationaler Wettbewerbsnachteil kleiner, da dann im Durchschnitt knapp 30 Prozent an Körperschaft- und Gewerbesteuer anfallen und nicht der in der Regel viel höhere individuelle Steuersatz der Gesellschafter", begrüßt der Hauptgeschäftsführer der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Bertram Brossardt die Gesetzesnovelle.

Die vbw fordert aber noch Nachbesserungen im KöMoG. Stand heute können zu wenige Personengesellschaften das Optionsmodell für sich nutzen. "Leider enthält das Gesetz viele Fallstricke, die eine Anwendung für Personengesellschaften unwirtschaftlich und etwa für Einzelunternehmen oder neu gegründete Unternehmen sogar unmöglich machen. Auch zu verschiedenen absolut praxisrelevanten Aspekten - etwa der Behandlung von Sonderbetriebsvermögen einzelner Gesellschafter - finden sich noch etliche Fragezeichen, die dringend in naher Zukunft geklärt werden müssen", findet Brossardt.

Besonders benachteiligt sind laut vbw jene Personengesellschaften, die aktuell die Thesaurierungsbegünstigung für einbehaltene Gewinne nutzen. "Beim Wechsel von der Thesaurierungsbegünstigung zum Optionsmodell fallen Steuern an, als würden Gewinne ausgezahlt. Das ist aber nicht der Fall. Damit scheidet ein Wechsel aus Kostengründen aus. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, der ja eine breite Anwendung des KöMoG wünscht. An diesen Stellen muss dringend nachgebessert werden", fordert Brossardt.

Quelle und Kontaktadresse:
vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

(mn)

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