Pressemitteilung | IKK-Bundesverband GbR i.L.

Organisationsreform auf die nächste Legislaturperiode verschieben

Die meisten der derzeit diskutierten Vorschläge wie etwa Mindestbeitragssatz, ein Errichtungsstop oder die Öffnungspflicht für Innungs- und Betriebskrankenkassen ändern nichts an der generellen Problematik der Risikoselektion. Oberste Priorität sollten daher Maßnahmen haben, die unmittelbar der Eindämmung der durch den Wettbewerb bedingten
Verwerfungen dienen.

"Ziel der geforderten Organisationsreform muss die Verbesserung der Bedingungen für die Versorgung der Versicherten und die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sein," sagte Uwe Conrad, Verwaltungsratvorsitzender des IKK-Bundesverbandes bei der heutigen Eröffnung der IKK-Bundestagung in Potsdam. Daran müssen alle Vorschläge gemessen werden. Ein ,Sammelsurium an Einzelregelungen, denen kein Gesamtkonzept zugrunde liegt, lehnt der IKK-Bundesverband ab.

Die Innungskrankenkassen haben konkrete Vorstellungen zu einer künftigen Organisationsreform. Um sich besser nach den spezifischen Anforderungen des Marktes organisieren zu können, fordern die Innungskrankenkassen die Liberalisierung kassenarteninterner Fusionsmöglichkeiten. Es kann nicht sein, dass sachfremde Erwägungen mit föderalistischem Hintergrund Krankenkassen bei der Bildung und Optimierung von vernünftigen Organisationsstrukturen behindern. Die Innungskrankenkassen halten an der gegliederten Krankenversicherung fest. Auch in Zukunft ist eine berufsständig organisierte Kassenart sinnvoll und unverzichtbar.

Folge dieses ordnungspolitischen Credos ist es, dass Überlegungen zur Auflösung der Verbände ebenfalls abgelehnt werden. "Wer Wettbewerbselemente und die Solidarfunktionen der Krankenkassen in ein vernünftiges Verhältnis bringen will," so Conrad, "der benötigt die sozial- und ordnungspolitische Funktion der Verbände." Die Innungskrankenkassen fordern, dass die Instrumente zur kassenarteninternen Solidarität, unter anderem in Form eines internen Finanzausgleichs, zwingender ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass die Kassen einer Kassenart zu internen Finanzausgleichsverfahren zu verpflichten sind.

Die Bundestagung der Innungskrankenkassen findet alle fünf Jahre statt. Sie führt sämtliche Entscheidungsträger des IKK-Systems zusammen und dient dazu, sozial- und gesundheitspolitische Fragen zu erörtern. Zugleich finden Weichenstellungen für die weitere Ausrichtung der Kassenart im Wettbewerb statt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Innungskrankenkassen (IKK) Friedrich-Ebert-Str. TechnologiePark 51429 Bergisch Gladbach Telefon: 02204/440 Telefax: 02204/44185 Pressesprecher Pietro Nuvoloni Tel.: 0331 - 274 9252 Fax: 0331 - 274 9201

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