Pressemitteilung | (BDH) Bundesverband Rehabilitation e.V.

Palliativversorgung zügig weiterentwickeln

(Bonn) - Deutschlands Palliativversorgung weist regionale Mängel auf. Jeder Zweite verstirbt in einem Krankenhaus, obwohl Dreiviertel der Menschen lieber daheim in ihrem vertrauten Umfeld versterben wollen. Darauf weist eine Studie der Bertelsmann-Stiftung hin. Aus Sicht des BDH Bundesverband Rehabilitation ist dies ein klarer Auftrag an die Politik, in den Ausbau der Betreuungsstruktur Sterbenskranker zu investieren. Dies sei ein Gebot der Menschlichkeit und Pflicht einer humanen Gesellschaftsethik, so die Verbandsvorsitzende Ilse Müller:

"Die Zahlen der Bertelsmann-Studie heben erhebliche Defizite bei der regionalen Versorgung der Gesellschaft mit palliativmedizinischen Leistungen ans Tageslicht. Es gebietet der Respekt vor dem individuellen Schicksal, mehr Geld und politischen Willen in den Ausbau der Sterbebegleitung zu investieren. Eine wachsende Zahl von Menschen wird im Alter einsam und unbegleitet sterben. Das ist eine Folge der schwindenden Kinderzahl. An dieser Stelle muss die Gemeinschaft einspringen und Versorgungslücken schließen. Wir müssen alles dafür tun, dass Menschen, wann und wo immer es medizinisch möglich ist, über ihre letzte Lebensphase autonom entscheiden können. So lässt sich am ehesten das Gefühl der Anonymität vermeiden und ein erhebliches Maß an persönlicher Souveränität hinzugewinnen."

Der Studie folgend, fehlen in einem Viertel der Kreise Hospize und spezialisierte Palliativmediziner. Auch die ambulante Versorgung sei unzureichend. "Wir sehen als Sozialverband ein weiteres Problem, das sich wie ein roter Faden durch unsere Gesellschaft zieht: Die Politik setzt ganz klar auch bei der Hospizarbeit auf das Fundament ehrenamtlicher Arbeit. Das ist verständlich, immerhin ist das Ehrenamt DIE soziale Stütze, der Kitt unserer Gesellschaft, der alles zusammenhält, was angesichts politischer Untätigkeit in manchem Falle längst auseinandergebrochen wäre.

Es reicht nicht aus, das Ehrenamt in Sonntagsreden zum sozialen Fundament unserer Gesellschaft zu erklären, es müssen politische Taten folgen. Im Falle der Hospizarbeit und ambulanten palliativen Versorgung kann das nur bedeuten, einen Rechtsanspruch auf professionelle Sterbebegleitung gesetzlich zu verankern und Strukturen schaffen, die über die Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren." Vor acht Jahren eröffnete der Gesetzgeber mit der Einführung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung (SAPV) die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch daheim zu sterben. Der BDH begrüßt nun die Entscheidung der Bundesregierung den Finanzierungsanteil der Kassen im Rahmen der Hospizarbeit von 90 auf 95 Prozent anzuheben.

Quelle und Kontaktadresse:
BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. Pressestelle Lievelingsweg 125, 53119 Bonn Telefon: (0228) 969840, Fax: (0228) 9698499

(dw)

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