Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)

Pappnasen hinterm Steuer: Das Blickfeld muss frei bleiben / Maske verstößt nicht gegen Vermummungsverbot

(Frankfurt am Main) - Hinter dem Steuer hört der Faschingsspaß auf: Maskiert dürfen Autofahrer nur dann unterwegs sein, wenn Sicht, Bewegungsfreiheit und Gehör nicht beeinträchtigt werden. Eine Pappnase ist mit der Straßenverkehrsordnung meist noch vereinbar, Augenklappe oder Vollmaske sind jedoch tabu, da sie die Wahrnehmung trüben. Wer diese Regeln missachtet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zehn Euro Bußgeld berappen. Kommt es zu einem Unfall, droht wegen grober Fahrlässigkeit zudem der Verlust des Kaskoschutzes.

An den närrischen Tagen ist das Tragen einer Maske kein Verstoß gegen das Vermummungsverbot, auch wenn das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ab dem Aschermittwoch gilt wieder: Maske ab. Wer dann noch mit einer Maske geblitzt wird, hat für den Fall, dass er überführt werden kann, mit höheren Strafen zu rechnen, da ihm eventuell Vorsatz unterstellt wird.

Während des närrischen Treibens ist zudem verstärkt mit Alkohol- und Drogenkontrollen zu rechen. Grundsätzlich gilt: Wer feiert und fahren will, sollte keinen Alkohol trinken und keine Drogen nehmen. Schon im Vorwege der Party sollte ein Fahrer ausgeguckt werden, der komplett auf Rauschmittel verzichtet, um die anderen sicher nach Hause zu bringen. Findet sich niemand, dann sollte auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi ausgewichen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Sven Janssen, Pressesprecher Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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