Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer begrüßt Koalitionskompromiss zur Kindergelderhöhung

(Berlin) - Als hoffnungsvollen Schritt in die richtige Richtung begrüßt der Paritätische die Einigung der Koalition, das Kindergeld zum 1.1.2009 zu erhöhen. Gleichzeitig übt der Verband scharfe Kritik an der OECD, die vor einer Kindergelderhöhung warnte und damit nach Ansicht des Paritätischen auf verantwortungslose Weise die schwierige Situation der Familien in Deutschland verkenne.

"Es war höchste Zeit, dass die Koalition die schwierige wirtschaftliche Lage vieler deutscher Familien anerkennt", so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. "Eltern haben nun die Gewissheit, dass die politischen Akteure grundsätzlich hinter ihnen stehen und sie nicht im Stich lassen. Die Kindergelderhöhung ist ein erster Schritt mit Signalwirkung. Es darf aber nicht der letzte Schritt bleiben."

Die Warnungen der OECD vor der geplanten Kindergelderhöhung kritisiert der Paritätische als unangemessen und gefährlich: "Einmal mehr wird hier versucht, notwendige Geldtransferleistungen für Familien gegen ebenso notwendige Infrastrukturleistungen auszuspielen. Wer am Ende auf der Strecke bleibt sind die Familien", so die Verbandsvorsitzende. Deutschland falle entgegen der Aussagen der OECD sowohl was die Geldtransferleistungen als auch was die Infrastrukturleistungen angeht weit hinter die europäischen Nachbarn zurück.

"Deutschland gibt nicht zu viel sondern zu wenig für seine Familien und seine Kinder aus", betont Merk. Nach Berechnungen des Paritätischen hätte die Kindergelderhöhung noch wesentlich deutlicher ausfallen müssen. Allein der Kaufkraftverlust seit der letzten Anpassung im Jahr 2002 begründe eine Erhöhung des Kindergeldes um mindestens zwölf Prozent und damit 18 Euro.

Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Ulrike Bauer, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin Telefon: (030) 24636-0, Telefax: (030) 24636-110

(tr)

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