Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

PARITÄTISCHER fordert Korrekturen im reformierten Staatsangehörigkeitsrecht

(Frankfurt) - Anlässlich der am 27. September stattfindenden Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband die Bundesregierung aufgefordert, das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht zu korrigieren. In der Praxis hätten sich zahlreiche Regelungen als Hindernis entpuppt. Sie führten dazu, dass die Zahl der Einbürgerungen weit hinter den Erwartungen der Länder-Innenminister zurückbleibe, betonte der Verband in Frankfurt am Main.

Einbürgerungshindernis Nummer eins ist nach Erfahrung des PARITÄTISCHEN eine zu kurze Frist für die Einbürgerung von Kindern. Der Rechtsanspruch auf die Einbürgerung von Jungen und Mädchen, die zwischen dem 1.1.1990 und dem 31. 12. 1999 geboren worden sind, endet am 31. 12. 2000. „Viele Eltern sind bis heute jedoch noch nicht ausreichend informiert und brauchen einen längeren Zeitraum, um eine verantwortliche Entscheidung treffen zu können“, betont Sabine Kriechhammer-Yagmur, Migrationsexpertin des PARITÄTISCHEN. Sie hält eine Fristverlängerung um ein Jahr für sinnvoll. Die Praxis zeige auch, dass viele Eltern vor Gebühren von 500 Mark pro Kind zurückschrecken - besonders, wenn mehrere Kinder eingebürgert werden sollen. Die Gebühr solle auf 100 Mark reduziert werden.

Die generelle Verpflichtung, die alte Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen, hindere viele Menschen daran, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, obwohl sie die Voraussetzungen mühelos erfüllten. „Gerade junge Migrantinnen und Migranten, die sich in beiden Ländern zu Hause fühlen, können oder wollen die ihnen aufgezwungene Entscheidung nicht oder noch nicht treffen“, sagt Kriechhammer-Yagmur. Hier sei eine staatsvertragliche Regelung sinnvoll, die es ihnen ermöglicht, eine aktive und eine ruhende Staatsangehörigkeit zu besitzen. Noch keine Regelung gebe es für Jugendliche, die derzeit mehrstaatig sind, sich aber mit ihrer Volljährigkeit für die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit entscheiden müssen. Für jene, die gegen die deutsche Staatsangehörigkeit votieren fordert der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband die Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung.

Ein weiteres Einbürgerungs-Handicap, das vor allem erwachsene Migrantinnen und Migranten trifft, ist der geforderte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse. Viele Kandidaten könnten zwar gut deutsch sprechen, hätten aber Probleme mit dem Schreiben oder Lesen. Der PARITÄTISCHE fordert, dass die Sprachkenntnisse abhängig vom Bildungsstand und Alter der Antragstellenden mündlich überprüft werden. Verzichtet werden sollte auch auf eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz, da sie von den Einbürgerungswilligen als Ausdruck kollektiven Misstrauens empfunden werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Heinrich-Hoffmann-Str. 3, 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/6706204

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