Paritätischer kritisiert Asylbewerberleistungsgesetz als inhuman
(Berlin) - Heftige Kritik übte der Paritätische Gesamtverband am bestehenden Asylbewerberleistungsgesetz anlässlich der heutigen (4. Mai 2009) Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss des Deutschen Bundestages. Der Verband fordert eine Angleichung des Leistungsniveaus für Asylbewerber an das soziokulturelle Existenzminimum.
"Die Praxis zeigt, dass das aktuelle Asylbewerberleistungsgesetz gegen grundlegende Regeln der Humanität verstößt. Dieses Gesetz ist in seiner gesamten Anlage schikanös und mit der Würde des Menschen unvereinbar", kritisierte Verbandsvorsitzende Heidi Merk heute (4. Mai 2009) in Berlin. Auch für Asylbewerber seien die Leistungen so auszugestalten, dass sie das soziokulturelle Existenzminimum abdecken.
Der Verband weist darauf hin, dass Flüchtlinge, die von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abhängig sind, lediglich zwei Drittel des Leistungsniveaus eines Hartz IV-Beziehers erhalten. "Dass diese Leistungen dann auch noch vorrangig nur über Gutscheine und Sachleistungen gewährt werden, ist unerhört und eine Diskriminierung und Stigmatisierung sondergleichen", so Merk. Auch sei es zutiefst beschämend für einen Sozialstaat, dass sich Menschen notwendige medizinische Versorgung erbetteln müssten, wie es bei Asylbewerbern der Fall ist.
"Wo Menschen, insbesondere Kinder über Jahre aus materiellen Gründen davon abgehalten werden, sich der bundesdeutschen Gesellschaft auch nur zu nähern, muss man eine politische gewollte Ausgrenzung unterstellen", so die Verbandsvorsitzende.
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