Pressemitteilung | Der Paritätische - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer schlägt vor: Pflege über Steuern statt über Versicherung finanzieren

(Frankfurt am Main) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband schlägt in einem Diskussionspapier vor, die Pflegeversicherung durch ein bedarfs- und einkommensorientiertes Pflegeleistungsgesetz abzulösen. Um die gesellschaftlichen Kosten einer alternden Bevölkerung möglichst gerecht zu verteilen, sollte ein solches Leistungsgesetz von allen Steuerzahlern und nicht nur von Beitragszahlern finanziert werden, wie dies derzeit bei der Pflegeversicherung der Fall ist. Bei einer solchen Umstellung könnte der Faktor Arbeit um 1,7 Prozentpunkte bei den Sozialversicherungsabgaben entlastet werden, betonte Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht.

Stolterfoht hat diesen Vorschlag bereits in die Rürup-Kommission eingebracht. Die ehemalige hessische Sozialministerin betonte ausdrücklich, dass die Kommission noch keine Entscheidunggetroffen habe. Die Überlegung, die Pflegeversicherung durch ein steuerfinanziertes Leistungsgesetz zu ersetzen, sei eine mögliche Option, die von der Kommission ergebnisoffen geprüft werde.

Stolterfoht sagte, die Pflegeversicherung sei mit dem Ziel angetreten zu vermeiden, dass alte Menschen aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit von Sozialhilfe abhängig werden. Dieses Ziel werde jedoch nicht erreicht. Die Leistungen in Höhe von 1.023 bis 1.432 Euro (je nach Pflegestufe) liegen deutlich unter den durchschnittlichen Pflegekosten bei stationärer Pflege. Schon jetzt erhalten mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Unterbringung zusätzlich Leistungen der Sozialhilfe. Zudem decken die von der Pflegeversicherung finanzierten Leistungen wesentliche Bedürfnisse von Betroffenen nicht ab. Davon sind besonders demenzerkrankte, psychisch erkrankte oder geistig behinderte Menschen betroffen.

Als "Geburtsfehler" bezeichnete Stolterfoht, die Finanzierung der Pflegeversicherung ausschließlich an Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu knüpfen. Dies blende die Tatsache aus, dass neben Arbeitsentgelten für viele Menschen zunehmend andere Einkunftsarten an Bedeutung gewinnen. Die Absicherung des Pflegerisikos über das allgemeine Steueraufkommen mache die Einnahmenseite breiter und unabhängiger von Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt, betonte Stolterfoht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hält es für sinnvoll, die Sozialhilfeträger in Kooperation mit den Grundsicherungsämtern der Kommunen mit der Durchführung des Bundespflegeleistungsgesetzes zu beauftragen. Dies würde endlich wieder Leistungen aus einer Hand ermöglichen und zur Entbürokratisierung beitragen. Die Reform könne stufenweise realisiert werden, indem die Beitragsfinanzierung allmählich abgeschmolzen und durch Steuergelder ersetzt werde.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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