Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert bessere Regelungen für Integration und Flüchtlingsschutz
(Frankfurt am Main) - Nach dem Stopp des Zuwanderungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Parteien auf, nun zügig ein neues Gesetz zu verabschieden. Zugleich verlangt der Verband, die Defizite in dem von Karlsruhe verworfenen Gesetz zu beseitigen und macht hierzu bereits konkrete Vorschläge. "Sowohl bei der Integrationspolitik wie auch bei der Weiterentwicklung des Flüchtlingsschutzes gibt es dringenden Handlungsbedarf", sagte Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht. Weitere Verzögerungen seien nicht zu verantworten.
Bei der Neuverhandlung des Gesetzentwurfs sind nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands insbesondere in folgenden Bereichen Verbesserungen notwendig:
Der "nachholenden Integration", also der Integration der bereits hier lebenden Migrantinnen und Migranten, muss ein größerer Stellenwert zukommen. Auch müssen die Angebote bei Sprachförderung und sozialer Beratung deutlich ausgeweitet werden, wenn der Anspruch ernst gemeint ist, nun das "Jahrzent der Integration" einzuläuten.
Beim Flüchtlingsschutz darf Deutschland nicht weiter die notwendige europäische Harmonisierung blockieren. Gemäß internationalem Standard sollte daher auch in Deutschland die nichtstaatliche Verfolgung umfassend berücksichtigt werden.
Korrekturen sind auch notwendig, um für die große Gruppe der lediglich "geduldeten" Personen angemessene aufenthaltsrechtliche Regelungen zu finden. Hier sollte nochmals über eine Altfallregelung nachgedacht werden. Um tatsächlich ein faires und zügiges Asylverfahren zu gewährleisten, ist es dringend notwendig, auch eine unabhängige Verfahrensberatung der Asylsuchenden sicherzustellen. Diese trägt erheblich zur "Verfahrensfähigkeit" der Flüchtlinge bei, aber auch zu einer zügigen Durchführung der Asylverfahren.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. -
Heinrich-Hoffmann-Str. 3
60528 Frankfurt
Telefon: 069/67060
Telefax: 069/67062 04
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