Pressemitteilung | Der Paritätische - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Beteiligung von Patienten an Gesundheitsreform

(Berlin/Frankfurt am Main) - Selbsthilfeorganisationen müssen künftig an allen Entscheidungen im Gesundheitswesen beteiligt werden. Dies hat die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Barbara Stolterfoht, bei einer Tagung des "Paritätischen Forums chronisch kranker und behinderter Menschen" in Berlin gefordert. Sie kündigte an, sie werde diese Forderung in die Rürup-Kommission einbringen, in die sie am 21. November von Gesundheitsministerin Schmidt berufen worden ist. "Eine nachhaltige und wirkungsvolle Reform des Gesundheitswesens ist erst zu erwarten, wenn mit der notwendigen Einbeziehung der Betroffenen Ernst gemacht wird", sagte Stolterfoht.

Neben Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern müsse Betroffenen-Organisationen auf einer "dritten Bank" die Mitwirkung an Reformen im Gesundheitswesen ermöglicht werden. Obwohl es zahlreiche engagierte Patientenverbände, Selbsthilfegruppen und Sozialverbände mit hohem Sachverstand gebe, werde ihr Fachwissen bislang ausgeblendet, kritisierte Stolterfoht. Obschon die Gesetzlichen Krankenkassen bis zu 80 Prozent ihrer Ausgaben für die Behandlung chronischer Krankheiten aufwenden, lasse die Qualität der Behandlung zu wünschen übrig, kritisierte die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Ursache seien strukturelle Defizite im Gesundheitssystem, die zu Über-, Unter- und Fehlversorgung führten und die besonderen Bedürfnisse chronisch kranker Menschen nicht berücksichtigten.

Stolterfoht: "Das unkoordinierte Nebeneinander von ambulanter und stationärer Versorgung, von Rehabilitation und Pflege sowie von Haus- und Fachärzten wirkt sich ebenso kostentreibend wie qualitätsmindernd aus." Ziel müsse es sein, dieses Nebeneinander durch die Entwicklung integrierter Versorgungsformen zu überwinden. Dazu gehöre auch, dass die Möglichkeiten der Kassen gestärkt werden, Verträge mit einzelnen Leistungsanbietern abzuschließen. "Bei diesen Verträgen muss neben einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit gerade auch auf die Qualität der Leistungen abgestellt werden", mahnte Stolterfoht. An der Fachveranstaltung nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenkassen sowie des Gesundheitsministeriums teil. Leonhard Hansen, Zweiter Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), räumte Defizite bei der Beteiligung von Patientenvertretern an Entscheidungsprozessen im Gesundheitswesen ein, verwies aber auch auf positive Ansätze wie etwa die Kooperationsberatungsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen. Auf Bundesebene hätten KBV und Bundesärztekammer vor drei Jahren ein Patientenforum initiiert, in dem Dachorganisationen der Ärzteschaft und der Selbsthilfe gleichberechtigt zusammen arbeiten.

"Patientenorganisationen können der allenthalben lauernden Gefahr der Ökonomisierung entgegenwirken", sagte Hansen. Angesichts knapper Budgets gebe es einen wachsenden Zwang, bei den Leistungen für gesetzlich Versicherte Prioritäten zu setzen. Patientenvertreter, die in die Gremien der gemeinsamen Selbstverwaltung eingebunden würden und beispielsweise mit entscheiden müssten, welche Therapien in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen würden, dürften nicht als Feigenblatt zur Rationierung instrumentalisiert werden, warnte Hansen. Eva Walzik, Leiterin der Außenstelle Berlin des Verbands der Angestellten-Krankenkassen (VdAK) und des Arbeiter-Ersatzkassen-Verbandes (AEV) betonte, dass nur durch eine bessere Beteiligung der Patienten und Patientinnen die Leistungsfähigkeit und Qualität des Gesundheitswesens erhöht werden könne. "Überall dort, wo es um Fragen der Leistungsbeschreibung und -beurteilung geht, sollte eine Beteiligung von Patienten ermöglicht werden", sagte sie. Wichtiges Kriterium für eine Beteiligung im Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen müsse die krankheitsspezifische Betroffenheit der jeweiligen Patientenvertreter oder -vertreterinnen sein. Nur so sei sichergestellt, dass Betroffene zu Beteiligten würden.

Quelle und Kontaktadresse:
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