Pressemitteilung | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt: Neue Regelsatzverordnung zementiert Kinderarmut

(Berlin) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) hat der Bundesregierung vorgeworfen, die Chance zur Bekämpfung der Kinderarmut ungenutzt verstreichen zu lassen.

Die geplante Änderung der Regelsatzverordnung biete die Möglichkeit, zum 1. Januar 2007 die Regelsätze von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld so zu gestalten, dass sie den grundlegenden Bedürfnissen von rund 2,5 Millionen betroffenen Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren Rechnung tragen. Dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zufolge ist dies jedoch nicht geplant.

Derzeit wird die Leistung für Minderjährige vom Eckregelsatz für alleinstehende Erwachsene (345 Euro) abgeleitet. Davon erhalten Kinder und Jugendliche je nach Alter 60 beziehungsweise 80 Prozent. Für Kinder bis 14 Jahre gibt es 207 Euro, ab dem 15. Lebensjahr 276 Euro. Weder diese Summen, noch das Verfahren, wie sie zustande gekommen seien, trügen den kinderspezifischen Bedarfslagen Rechnung, kritisiert der DPWV in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf.

Der Verband fordert das Ministerium auf, ein sachgemäßes Verfahren zu entwickeln, nach dem die Regelsätze für Kinder gesondert bemessen werden. "Es ist völlig absurd, den Bedarf an Windeln oder Schulsachen aus dem Zigaretten- oder Alkoholkonsum von Erwachsenen abzuleiten", kritisiert Dr.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV. Werde das derzeit geltende Verfahren fortgeschrieben, drohe eine Zementierung der Kinderarmut.

So reichten die für Kinder abgeleiteten 52,80 Euro im Jahr für Schuhwerk keinesfalls aus, um Sandalen, Winterstiefel, Haus- und Turnschuhe finanzieren zu können. "Arme Kinder drückt im wahrsten Sinne des Wortes der Schuh", so Schneider. Auch die für Schulkinder pro Monat errechneten 1,33 Euro für Schreibwaren und Zeichenmaterial zeigten, wie lebensfremd die geltende Regelung sei.

Der DPWV erneuerte seine Forderung, den Eckregelsatz von ALG II und Sozialgeld um 20 Prozent auf 415 Euro zu erhöhen. Zur kurzfristigen Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen müssten zudem Öffnungsklauseln eingeführt werden, die wieder die Berücksichtigung besonderer Bedarfe bei Kleidung und Bildung ermöglichten.

Quelle und Kontaktadresse:
Der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin Telefon: (030) 24636-0, Telefax: (030) 24636-110

(sk)

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