Pressemitteilung | Hartmannbund – Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

Parteienfinanzierung: Strafe für gemeinnützige Zwecke nutzen

(Berlin) – Anlässlich des gestrigen (16. September) Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Parteienfinanzierung regt Dr. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, an, die 21 Millionen Euro Strafe karitativen Zwecken zuzuführen.

Dr. Hans-Jürgen Thomas: „Hier könnte der Staat Zivilcourage beweisen und befördern. Schließlich sind die so gewonnenen Finanzmittel nicht Teil der Haushaltsplanungen und somit noch frei verfügbar. An diesem Punkt sollte der Staat mit gutem Beispiel voran gehen und die Deutsche Hospizstiftung oder eine andere gemeinnützige Organisation unterstützen.“ Dr. Thomas führt weiter aus, dass dies eine Signalwirkung für mehr bürgerschaftliches Engagement haben könnte und fordert Wolfgang Thierse auf, die rechtlichen Möglichkeiten für ein solches Vorgehen zu prüfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V., Hauptgeschäftsstelle Schützenstr. 6 a, 10117 Berlin Telefon: 030/2062080, Telefax: 030/20620829

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