Pressemitteilung | Greenpeace e.V.

Patent auf Embryo zum größten Teil widerrufen / Greenpeace fordert Überarbeitung der EU Gen-Patentrichtlinine

(München) - Die Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes (EPA) in München hat das im Februar 2000 von Greenpeace aufgedeckte Embryo-Patent "EP 695 351" der Universität Edinburgh zum großen Teil widerrufen. Alle Ansprüche auf menschliche embryonale Stammzellen sowie menschliche Embryonen wurden gestrichen. Enthalten bleiben nur Ansprüche auf menschliche Zellen, die nicht von Embryonen stammen.

"Es ist ein Erfolg für Greenpeace und die anderen Einsprechenden, dass der menschliche Embryo und embryonale Stammzellen aus diesem Skandal-Patent ausgenommen wurden", sagt Dr. Christoph Then, Gentechnik- und Patentexperte von Greenpeace.

Die Patentprüfer begründen die weitreichende Einschränkung des Patents damit, dass wesentliche Teile des Patentes technisch gar nicht durchführbar seien. Auch den ethischen Einwänden der 14 Einspruchsparteien wurde zum Teil statt gegeben. Denn Patente auf die kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen sind durch die Gen-Patentrichtlinie der EU (98/44/EG) verboten.

"Der Fall zeigt deutlich, dass die EU Gen-Patentrichtlinie nicht ausreicht, um in Zukunft Patente auf menschliche Embryonen zu verhindern", sagt Then. Denn ein Vergleich mit früheren Entscheidungen zeigt die Willkür, mit der das Amt die Gen-Patentrichtlinie auslegt. Beispiel EP 322240: Ende August 2001 lehnte der Patentprüfer einen Einspruch auf das Patent auf Mischwesen aus Mensch und Tier ab, obwohl das Amt auch in diesem Fall davon ausgeht, dass das Patent eine kommerzielle Verwertung menschlicher Embryonen umfasst.

"Die Richtlinie muss Patente auf Embryonen, auf Teile des menschlichen Körpers, auf Lebewesen und ihre Gene ausdrücklich und unmissverständlich verbieten. Sonst bleiben ethische Fragen weiterhin der Willkür einzelner Patentprüfer ausgeliefert." Der deutsche Bundestag wird die Frage, ob und wie die EU-Genpatent-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll, zu Beginn der neuen Legislaturperiode entscheiden müssen.

Nach Recherchen von Greenpeace sind inzwischen über ein Dutzend weitere Patente beantragt, die auch menschliche Embryonen mit umfassen, darunter auch Anträge der Universität Edinburgh. Außerdem erteilt das Amt seit Jahren Patente auf Säugetiere, Pflanzen und menschliche Gene. Wahrscheinlich wird das Patentamt auch noch ein mal Gelegenheit haben, sich mit dem Embryo-Patent zu befassen. Es wird erwartet, dass die Patentinhaber gegen die Entscheidung des Amtes vom 24. Juli Einspruch vor der Technischen Beschwerdekammer einlegen.

Quelle und Kontaktadresse:
Greenpeace e.V. Große Elbstr. 39 22767 Hamburg Telefon: 040/306180 Telefax: 040/30618100

NEWS TEILEN: