Payment Services Regulation: Hotelverband Deutschland (IHA) warnt vor Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf Händlerinitiierte Kartenzahlungen (MIT)
(Berlin) - Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) im Zuge der laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR) vor der geplanten Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf sämtliche von Händlern initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) nach Artikel 62 (1) des Verordnungsentwurfs.
Nach den aktuellen Vorschlägen von Rat und EU-Kommission sollen Zahlende künftig innerhalb von acht Wochen nach einer MIT-Transaktion ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen können – analog zum bereits heute beste-henden Recht bei SEPA-Lastschriften. Was im Bereich der Lastschrift für elementare Grundversorgungsleistungen sachgerecht sein kann, wäre für MIT nach Auffassung von IHA und HDE jedoch hochproblematisch.
MIT kommen in zahlreichen Geschäftsmodellen zur Anwendung – von Hotellerie, Reisen und Autovermietungen über Abonnementmodelle bis hin zu E-Commerce und automatischen Prepaid-Aufladungen. Insbesondere in der Hotellerie werden MIT genutzt, um etwaige „No-Shows“ bei nicht fristgerecht stornierten Reservie-rungen abzudecken oder nachträgliche, berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Schäden, verlängerte Aufenthalte) abzurechnen. Ein pauschales, bedingungslo-ses Rückerstattungsrecht würde diese etablierten und für den Betrieb zwingend notwendigen Prozesse massiv beeinträchtigen.
„Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“
Bereits heute besteht für Verbraucher gemäß der PSD2 das Recht, bei Unstim-migkeiten MIT-Transaktionen anzufechten. Aus Sicht des Hotelverbandes ist ein zusätzliches, bedingungsloses Rückerstattungsrecht daher weder erforderlich noch verhältnismäßig, würde aber bestehende Missbrauchsrisiken deutlich erhö-hen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt daher ausdrücklich die Position des Europäischen Parlaments, wonach das bedingungslose Erstat-tungsrecht auf SEPA-Lastschriften (SDD) beschränkt werden sollen und MIT von Artikel 62 (1) ausgenommen bleiben.
„Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 (1) einzusetzen“, so Lindner weiter. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungs-sichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“
Quelle und Kontaktadresse:
Hotelverband Deutschland e.V. (IHA) - Hauptgeschäftsstelle, Stefanie Heckel, Pressesprecher(in), Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin, Telefon: 030 590099690
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