Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Personalie: Dr. Gerhart Kreft tritt Amt an

(Berlin) - Der Vorstand des Bundesverbandes deutscher Banken hat Dr. Gerhart Kreft zum Ombudsmann im Schlichtungsverfahren der privaten Banken bestellt. Der 65-jährige ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof (BGH) tritt sein Amt am 1. Oktober 2004 an. Der promovierte Jurist begann seine richterliche Laufbahn 1970 im nordrheinwestfälischen Justizdienst. Seit 1988 arbeitete er am IX. Zivilsenat des BGH in Karlsruhe, zunächst als Richter, ab 1995 als dessen Stellvertretender Vorsitzender. Im Jahr 2000 wurde er zum Vorsitzenden Richter des IX. Zivilsenates berufen. Kreft folgt als vierter Ombudsmann Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh nach. Er wird sich als unabhängiger und neutraler Schlichter mit seinen Ombudsmannkollegen Horst-Diether Hensen, Werner Weiss und Peter Gass um die Beschwerden von Bankkunden kümmern.

Dr. h.c. Karl Dietrich Bundschuh beendet nach über neun Jahren seine Tätigkeit als Ombudsmann. Vorher ebenfalls Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof trat Bundschuh zum 1. April 1995 sein Amt als damals zweiter Schlichter an. Er prägte in den vergangenen Jahren mit seiner hohen fachlichen Kompetenz, seiner Glaubwürdigkeit und Durchsetzungskraft das Bild des Ombudsmannes der privaten Banken.

Seit Einführung des Schlichtungsverfahrens im Juli 1992 haben Kunden der privaten Banken die Möglichkeit, bei Differenzen mit ihrer Bank die Ombudsmänner einzuschalten. Die Banken haben sich verpflichtet, Schiedssprüche bis zu einem Betrag von 5.000 Euro für die Banken anzuerkennen. Für die Kunden steht der Rechtsweg weiterhin offen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28, 10178 Berlin Telefon: 030/16630, Telefax: 030/16631399

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