Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) - Geschäftsstelle Münster

Petition gegen die Überlassungshöchstdauer in der Zeitarbeit

(Münster) - Eigentlich sollte die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) bessere Bedingungen für Zeitarbeitnehmer schaffen. Offenbar ist das Gegenteil der Fall, denn der Betriebsrat des Zeitarbeitsunternehmens Randstad ruft nun dazu auf, eine Petition zur Abschaffung der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten zu unterschreiben. "Was war das Ansinnen der Bundesregierung dahinter?", fragt sich der Betriebsrat. Die Politik habe eine Regelung schaffen wollen, damit mehr Zeitarbeitnehmer von Kundenunternehmen übernommen werden.

"Wie sich heute zeigt, eine Fehleinschätzung. Mitarbeiter in guten Einsätzen, beispielsweise mit Branchenzuschlägen, müssen nach 18 Monaten den Einsatzort wechseln, weil sie nicht länger an das Kundenunternehmen überlassen werden dürfen", hat der Betriebsrat festgestellt. Daher fordere er die Abschaffung der Überlassungshöchstdauer.

Die Zeitarbeitsbranche sei in Deutschland ein unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument und biete vielen Menschen - auch geringer Qualifizierten - attraktive Einsätze, faire Entlohnung nach Tarifvertrag und interessante Weiterbildungsangebote. Weitere Regulierungen seien daher überflüssig. Deshalb habe der Betriebsrat nun die Petition eingereicht, weil das Gesetz nur vom Bundestag verändert werden könne. Innerhalb von vier Wochen müssen online über 50.000 Unterschriften gesammelt werden, damit der Petitionsausschuss des Bundestages öffentlich über die Eingabe berät. Dazu werden auch die Petenten eingeladen und können Stellung nehmen.

Im Petitions-Forum des Deutschen Bundestages ist die Petition Nr. 83888 bereits unter dem Titel "Arbeitnehmerüberlassung - Abschaffung der Höchstüberlassungsdauer für Leiharbeitnehmer" veröffentlicht.

Quelle und Kontaktadresse:
(iGZ) Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. Wolfram Linke, Pressesprecher PortAL 10 / Albersloher Weg 10, 48155 Münster Telefon: (0251) 322620, Fax: (0251) 32262100

(sf)

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