Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

Pfändungsschutz für die Altersversorgung Selbständiger

(Berlin) - Der BVD fordert seit langem Regelungen zum Pfändungsschutz der Altersversorgung von Selbständigen. Alle Bevölkerungsgruppen haben sowohl in der Anspar- als auch in der Leistungsphase einen solchen Schutz. Obwohl ein legislativer Handlungsbedarf längst erkannt und artikuliert ist, hat man sich mit einer Umsetzung bislang sehr viel Zeit gelassen. Inzwischen liegt tatsächlich ein Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Das ist das Erfreuliche und wird vom BVD ausdrücklich begrüßt. Endlich kommt Bewegung in diese Sache, mit der eine markante Ungleichbehandlung der Selbständigen beendet werden soll.

Die Befürchtungen des BVD haben sich dennoch erfüllt. Dieser Entwurf greift in vielem zu kurz. Zum einen beschränkt er sich auf die Lebens- und Rentenversicherung und lässt andere relevante Bereiche ungeregelt. Dies erscheint dennoch akzeptabel, weil die Lebens- und Rentenversicherung das wichtigste Instrument der Altersvorsorge Selbständiger ist und damit wenigstens ein ganz wesentlicher Bereich geregelt werden soll. Nicht akzeptabel sind allerdings die vorgesehenen Restriktionen hinsichtlich der Produktgestaltung. Diese gehen so weit, dass, wie Untersuchungen zeigen, Produkte dieser Art nicht nachgefragt werden. Es gäbe dann zwar einen Pfändungsschutz für definierte Produkte, die aber wegen der damit verbundenen Nachteile nicht genutzt würden. Wenn das Gesetz nicht nur beruhigend oder Selbstzweck sein soll, muss hier nachgearbeitet werden.

"Besonders zu kritisieren", so Rechtsanwalt Lutz Zobel, Vizepräsident des BVD, "ist, dass den Hinterbliebenen ein sachgerechter Schutz schlicht versagt wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Witwen oder Waisen von Selbständigen nicht den gleichen Schutz haben sollen, wie Witwen und Waisen von Arbeitnehmern oder Beamten. Weiter halten wir es für völlig unzureichend, dass ein Insolvenzschutz der Vorsorge Selbständiger gegen das Erwerbsminderungsrisiko ausgegrenzt werden soll .Die Selbständigen werden kein Gesetz hinnehmen, was ein bisschen mehr an Gleichbehandlung bringt und letztlich nur eine Alibifunktion erfüllen könnte. Gleichheit und Gleichbehandlung sind nicht teilbar. Der BVD fordert daher eine völlige Gleichstellung der Selbständigen gegenüber der Versorgung von Arbeitnehmern und Beamten!"

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland (BVD-CEDI) Hüttenbergstr. 38-40, 66538 Neunkirchen Telefon: 06821/306240, Telefax: 06821/306241

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