Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Pfändungsschutz ist zu begrüßen, Freibeträge müssen geprüft werden

(Berlin) - Der Bundesrat hat den Weg frei gemacht für eine abgesicherte Altersvorsorge Selbstständiger. Bereits Anfang März soll das neue Gesetz in Kraft treten. Der BFB begrüßt die Entscheidung des Bundesrates:

„Bislang hafteten Selbstständige mit ihren gesamten angesparten Rücklagen für ihre Existenz. Wem im Laufe seiner freiberuflichen Existenz das Glück abhanden kam, der rutschte unweigerlich in die Altersarmut. Wir können es nur gutheißen, dass zukünftig auch die Altersvorsorge Selbstständiger dem Pfändungsschutz unterstellt werden soll und damit eine annähernde Gleichstellung mit den Empfängern von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung hergestellt wird“, sagt RA Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB).

Der BFB sieht darin vor allem ein wichtiges Signal für die Zukunft der Freiberuflichkeit und den Mittelstand in Deutschland: „Die Einführung eines Pfändungsschutzes macht Freiberuflern und Selbstständigen Mut, auch in Zukunft an eine eigene Existenz zu glauben und in sie zu investieren“, sagt Metzler. Dennoch sollten die Freibeträge nochmals auf den Prüfstand gestellt werden, um die Solidargemeinschaft nicht unnötig zu belasten, denn: „9000 Euro für einen 60jährigen Freiberufler oder Selbstständigen reichen wohl kaum aus, um ihm ein Leben im Alter – einschließlich der monatlichen Krankenversicherungsbeiträge – zu finanzieren“, so Metzler abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Gabriele Reimers, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(el)

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