Pflegereform muss Dumpinglöhne ausschließen
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat ihre Forderung bekräftigt, dass Pflegekassen Verträge mit Pflegeheimen nur dann abschließen sollten, wenn die Bezahlung nach den einschlägigen Tarifverträgen gewährleistet sei. "Eine angemessene Bezahlung nach Tarifvertrag darf keinen Wettbewerbsnachteil darstellen. Ansonsten werden Niedrigstlöhne in Pflegeheimen zur Regel", betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Sie wies angesichts der Schlussberatungen zur Reform der Pflegeversicherung darauf hin, dass für eine gute Pflege auch gut ausgebildetes Personal benötigt werde. "Danach müssen sich auch die Pflegesätze richten."
ver.di unterstütze den Ansatz der Bundesregierung, die "ortsübliche Vergütung" des Personals zur Voraussetzung für die Zulassung eines Pflegeheims zu machen. "Wenn damit unsere Tarifverträge gemeint sind, ist das sehr zu begrüßen", sagte Paschke. Auch für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige sei eine solche Bestimmung wichtig. Sie müssten darauf vertrauen dürfen, dass sie von gutem Personal mit ordentlichen Arbeitsbedingungen versorgt würden.
Die Reform der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz) soll noch in der ersten Märzhälfte vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Leistungsverbesserungen. In den Anhörungen hatten sich neben den Gewerkschaften auch die kommunalen und freigemeinnützigen Heimträger für eine tarifliche Vergütung als Zulassungsvoraussetzung ausgesprochen. Ablehnung kam dagegen nur vom Bundesverband privater Anbieter.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressesprecher
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
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