Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Pflegereform verfehlt und diskriminierend

(Berlin) - Zum Entwurf eines Gesetzes zur Berücksichtigung der Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung erklärt Manfred Bruns, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD: Das Kinderberücksichtigungsgesetz bestraft Kinderlosigkeit. Diese Strafbeiträge lehnen wir ab! Der LSVD sagt Ja zur Familienförderung und Nein zur Diskriminierung von Kinderlosigkeit!

Eine Beitragsentlastung derjenigen, die Kinder erziehen oder finanziell unterhalten, ist sozial gerecht, familienfreundlich und vernünftig. Unser Verband hat immer gefordert, finanzielle Förderungen des Staates auf das Leben mit Kindern zu konzentrieren.

Der Ansatz des Koalitionsentwurfes ist biologistisch und berücksichtigt die soziale Elternschaft in keiner Weise. Die Definition der Elterneigenschaft in dem neuen Gesetz zur Pflegeversicherung stellt weder auf tatsächlichen Unterhalt noch auf tatsächliche Betreuung von Kindern ab, sondern nimmt die Zeugung des Kindes zum alleinigen Ausgangspunkt. Ob die biologischen Eltern tatsächlich für das Kind gesorgt haben, darauf kommt es nicht an. Es reicht die Abstammung. Diese biologistische Logik gipfelt in der Gesetzesbegründung mit der Feststellung, "eine Lebendgeburt reicht aus". Der Ansatz der Unionsfraktion, diejenigen zu entlasten, die Kinder unter 18 Jahren erziehen, erscheint uns daher überzeugender.

Familienförderung muss stärker als in der Vergangenheit soziale Elternschaft berücksichtigen! Immer mehr Lesben und Schwule haben auch Kinder. Wer diesen das volle Adoptionsrecht vorenthält, diskriminiert soziale Eltern, die tatsächlich Unterhalts- und Betreuungsleistungen erbringen. Das ist familienfeindlich! Hier müssen allerdings SPD und Union noch dazu lernen.

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Willmanndamm 8, 10827 Berlin Telefon: 030/78954763, Telefax: 030/44008241

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