Pflegeversicherung: Paritätische Finanzierung muss erhalten bleiben
(Berlin) - Bei der im kommenden Jahr anstehenden Reform der Pflegeversicherung muss es bei einer paritätischen Finanzierung bleiben. Eine solidarisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragene Pflegeversicherung ist auch für die Zukunft die beste Lösung, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Sie widersprach damit Forderungen aus den Arbeitgeberverbänden, die Pflegeversicherung allein den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzubürden.
Die Beschäftigten hätten bereits bei der Einführung der Pflegeversicherung vor zehn Jahren zur Kompensation in fast allen Bundesländern auf einen Feiertag verzichtet. Einzig in Sachsen sei der Buß- und Bettag erhalten geblieben. Dort zahlten die Versicherten allerdings den Beitrag alleine. Dass jetzt ein zweites Mal abkassiert werden soll, lassen wir nicht zu, betonte Paschke.
Bei der Reform müsse zudem ein besonderes Augenmerk auf eine Pflege in Würde gelegt werden. Ich begrüße ausdrücklich die Absicht, dass Leistungen dynamisiert und der Pflegebegriff überarbeitet werden soll, sagte Paschke an die Adresse von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Bedarf sehe ver.di vor allem im Bereich der Prävention und Rehabilitation in der Pflege. Jeder Mensch müsse sich im Alter auf eine würdevolle Pflege verlassen können, egal ob er zu Hause, in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt wird. Alles andere wäre ein Armutszeugnis in unserer reichen Gesellschaft. Die Reform muss deshalb auch dem Geist der Pflegecharta entsprechen, sagte Paschke. Eine Charta für hilfe- und pflegebedürftige Menschen war im Auftrag der zuständigen Bundesministerien im Sommer 2005 vom Runden Tisch Pflege vorgelegt worden. Sie enthält Hinweise zur konkreten Umsetzung der Menschenrechte in den Pflegeeinrichtungen.
Quelle und Kontaktadresse:
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V., Bundesvorstand
Harald Reutter, Pressesprecher
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 69560, Telefax: (030) 69563956
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