Pläne für eine allgemeine Kronzeugenregelung Der Preis ist zu hoch
(Berlin) - Die vom DRB früher (http://drb.de/pages/html/stellung/st-kronzeugen06.html) gegen eine allgemeine Kronzeugenregelung erhobenen grundsätzlichen Bedenken bestehen fort:
Der jetzt von der Bundesregierung beschlossene Entwurf einer Ausweitung der bestehenden Kronzeugenregelungen auf alle Tatbestände der sog. mittleren und schweren Kriminalität widerspricht dem aus der Verfassung abgeleiteten Gerechtigkeitsanspruch des deutschen Strafverfolgungssystems, das durch die Anknüpfung an persönliche Schuld, das Legalitätsprinzip, die Objektivitätspflicht der Strafverfolgungsbehörden und das Gleichbehandlungsgebot bestimmt wird.
Aussagen von Kronzeugen haben einen eingeschränkten Beweiswert. Sie begründen die Gefahr einer nicht schuldangemessenen Strafe gegen den Täter und eines unrichtigen Urteils gegen Dritte, der auch durch die vorgesehene Erhöhung des Strafrahmens für eine Falschbelastung nicht wirksam begegnet werden kann.
Der neue Vorsitzende des DRB, Oberstaatsanwalt Christoph Frank:
Es darf nicht zum Prinzip des Strafprozesses werden, dass der Täter mit dem Staat über sein Wissen verhandelt. Es darf keine Aufklärung um jeden rechtstaatlichen Preis geben.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V.
Uta Fölster, Geschäftsführerin
Kronenstr. 73-74, 10117 Berlin
Telefon: (030) 2061250, Telefax: (030) 20612525
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