Polen verlangt Kfz-Halterbescheinigung / Verstärktes Vorgehen gegen Autoschieberei
Deshalb verlangen die dortigen Behörden neuerdings von Fahrern ausländischer Fahrzeuge grundsätzlich das Mitführen einer besonderen Halter-Bescheinigung, teilte der ACE Auto Club Europa am Dienstag, 15. Januar 2008, in Stuttgart mit.
Aus der Bescheinigung muss nach Angaben des Clubs hervorgehen, dass der Fahrer das fragliche Auto mit Einverständnis des Fahrzeugbesitzers bewegt. Verstöße gegen die neue Vorschrift werden mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 200 polnischen Zloty (umgerechnet rund 50 Euro) geahndet, betonte der ACE unter Berufung auf Auskünfte der Polnischen Botschaft in Berlin. Die Vorschrift zur Halterbescheinigung gilt nicht für den Fall, dass der Fahrzeughalter das Auto selbst steuert oder als Beifahrer mit fährt.
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
Pressestelle
Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart
Telefon: (0711) 53030, Telefax: (0711) 5303168
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