Pressemitteilung | k.A.

Politisch unsinniger Aktionismus: Wärmegesetz ohne Umsetzungsregelung in Kraft getreten!

(Essen) - Private und Gewerbliche Gebäudebesitzer tappen im Dunklen. Rechtssicherheit scheint die Politik nicht weiter zu interessieren. Hauptsache das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt seit dem 1. Januar 2009, so die Einschätzung des VIK - der Interessenvertretung großer industrieller und gewerblicher Energiekunden. Alle neugebauten Wohn- und Nichtwohngebäude sind davon betroffen, aber wie genau die Um- bzw. Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben ausgestaltet werden soll, bleibt weiterhin offen.

So besteht zwar seit dem 1. Januar 2009 die Pflicht zur anteiligen Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs. Konkrete Regelungen hierzu sind aber nicht verabschiedet. Grundsätzlich verantworten die nach Landesrecht zuständigen Behörden den Vollzug des EEWärmeG. Nur soviel ist bekannt. Aus den Bundesländern kommen jedoch - mangels konkreter Vorgaben - Verweise auf die Bundesministerien. Dort liegen allerdings keine Durchführungsverordnungen oder Ausführungsgesetze zum EEWärmeG vor.

Anfang Dezember 2008 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) auf Anfrage des VIK mitgeteilt, dass der Vollzug mittels einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe harmonisiert werden soll. Diese informelle Gruppe hatte sich bereits 2008 einmal getroffen. Hierbei sind nach VIK-Informationen jedoch keinerlei Regelungen zum Vollzug der gesetzlichen Vorgaben oder eine zwischen den Bundesländern abgestimmte Verwaltungspraxis festgelegt worden. Ein weiteres Treffen sei derzeit ebenfalls nicht geplant.

Der VIK fordert von den zuständigen Behörden in Bund und Ländern dringend ein schnelles Vorgehen, um für die betroffenen Bürger und Unternehmen Rechtssicherheit zu schaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Pressestelle Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

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