Pressemitteilung | Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)

Popkomm. 2003: „Access-Provider beim Kampf gegen Musikpiraterie in die Pflicht nehmen“ / Informationskampagne „Let the music play“ für Multimedia-Produktionen

(München/Köln) - Mit einem Grußwort eröffnet Prof. Dr. Jürgen Becker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der GEMA, am 13. August die Popkomm. 2003 und fordert dazu auf, beim Kampf gegen die Musikpiraterie im Internet die Access-Provider als Zugangsvermittler in die Verantwortung zu nehmen: „Allein die Access-Provider sind technisch in der Lage, die notwendigen Daten über Musikpiraterie im Internet zu ermitteln. Mit Recht werden jetzt schon die Access-Provider in dem Kampf um die Verhinderung nazistischer Propaganda im Netz einbezogen, ebenso wie bei den Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern. So können sie doch auch im Kampf um den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden geht, in die Pflicht genommen werden. Hierüber müssen wir mit den Betroffenen selbst, aber auch mit der Politik sprechen.“

In seinem Grußwort unterstreicht Becker zudem die Erwartung, dass der Umzug der Popkomm. in die Hauptstadt Berlin zu einem intensivieren Dialog zwischen Vertretern der Musikautoren und der Politik führen möge: „Wir brauchen gerade in der Zukunft einen Messeplatz, auf dem alle, die für die Musikwirtschaft in Deutschland Verantwortung tragen, ihre Interessen und ihre Zukunftsthemen darstellen können. Dieser ist schließlich auch deshalb nötig, damit wir gemeinsam dafür sorgen können, dass das Musikleben in unserem Land vital und vielgestaltig bleibt.“

Die in der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, München (ZPÜ) zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben wenige Tage vor Beginn der Popkomm. mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) eine vergleichsweise Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen für DVD-Brenner getroffen. Diese gesamtvertragliche Regelung über die Zahlung von Vergütungen für DVD-Brenner ist nach der Einigung über die Vergütung für CD-Brenner im Juli 2002 ein weiterer Schritt der Durchsetzung von Urheberrechten im Bereich der digitalen Privatkopie. Die Höhe der Vergütungen für DVD-Brenner sowie für CD- und DVD-Combo-Brenner zum Einbau oder Anschluss an Personal Computer, mit denen Discs der Systeme DVD-R/RW, DVD+R/RW und/oder DVD-RAM Disk beschrieben werden können, ist tariflich festgelegt mit 9,21 EUR als Vergütung für alle Rechteinhaber rückwirkend seit dem 1.1.2003.

Für Hersteller und Importeure, die Mitglieder von Gesamtvertragspartnern wie BITKOM sind, räumt die ZPÜ den vorgesehenen Gesamtvertrags-Nachlass von 20 Prozent ein. Der Vertrag zwischen ZPÜ und BITKOM ist bis zum 31.12.2004 befristet und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Hierzu Prof. Dr. Reinhold Kreile, Vorstandsvorsitzender der GEMA, der Geschäftsführenden Gesellschaft der ZPÜ, mit Blick auf die Diskussionen in Köln: „Die erzielte Vergütungsregelung für DVD-Brenner ist - wie die vorangegangene Einigung über die CD-Brennervergütung vom Sommer 2002 - ein weiterer Durchbruch bei der Sicherung der Autorenrechte im Bereich der privaten Vervielfältigung im digitalen Zeitalter, das auch das Recht des geistigen Eigentums respektieren muss.“

In seiner Grußadresse „100 Jahre Durchsetzung des geistigen Eigentums in der Welt der Musik“ im Popkomm.-Messekatalog unterstrich Kreile die Bedeutung der GEMA als engagierter Streiter und Anwalt der Interessen der Urheber und hob als besonderen Erfolg die historische Rekordbilanz im Geschäftsjahr 2002 von EUR 812 Mio. hervor. In diesen 100 Jahren deutscher musikalischer Verwertungsgesellschaft, so Kreile, „ist das Urheberrecht der Autoren zum Eckstein der Kultur und des musikalischen Lebens geworden. Die Gesetzgeber in aller Welt müssen erkennen, dass das Recht des Urhebers nicht ein vom Staat gewährtes Recht ist, sondern dass dieses Urheberrecht ein vorstaatliches Recht ist. Man mag dies als Naturrecht ansehen, man mag dies als vorkonstitutionelles Recht bezeichnen, man mag dies – und dies mag ich am liebsten – als Menschenrecht postulieren, wie es in der UN-Menschenerechts-Charta, Art. 27 (2), festgehalten ist: Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“

Die GEMA ist auf der Popkomm. 2003 wie gewohnt mit einem Messestand (Halle 6, Stand D 48) vertreten. Im Mittelpunkt des Messeauftritts der GEMA steht eine Informationskampagne über die Nutzung von Musikwerken in Multimedia-Produktionen. Unter dem Motto „Let the music play“ bietet die GEMA einen neuen Internetservice für Kreative in Werbe- und Onlineagenturen an. Auf der Internetseite www.gema.de/multimedia finden die Kommunikationsprofis alle Informationen zur notwendigen Klärung der Rechte und zur Lizenzierung von Musik bei Produktionen im Online- und Offlinebereich. Das Informationsblatt zur Aktion „Let the music play“ ist am Messestand erhältlich.

Auch in diesem Jahr zählt die GEMA zu den aktiven Messepartnern der Popkomm. und des Kongress-Programms. So diskutiert im Panel „Download – aber fair! Der Wert der Kreativität“ Dr. Hans-Herwig Geyer, Leiter GEMA-Kommunikation, am Samstag (16.08.03, 13.00-14.30 Uhr, Blue Moon) zusammen mit Oliver Schulten (Geschäftsführer, Deutsche Phono-Akademie), Olaf Zimmermann (Geschäftsführer, Deutscher Kulturrat) über Chancen der digitalen Musik-Distribution und die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes der kreativen Autoren.

Quelle und Kontaktadresse:
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) Rosenheimer Str. 11, 81667 München Telefon: 089/4800300, Telefax: 089/48003450

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