Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
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Positionspapier der Bankenverbände und Kammern in Baden-Württemberg: Internationale Rechnungslegung darf für kleine und mittlere Unternehmen nicht zur Pflicht werden

(Stuttgart) – Die Internationalen Standards zur Rechnungslegung IAS (International Accounting Standards) IFRS (International Financial Reporting Standards) dürfen für kleine und mittlere Unternehmen nicht zur Pflicht werden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern der Baden-Württembergische Handwerkstag e. V., der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag sowie der Badische Genossenschaftsverband e. V., der Sparkassenverband Baden-Württemberg und der Württembergische Genossenschaftsverband stellvertretend für ihre Mitgliedsunternehmen die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für den Beibehalt des derzeit gültigen Prinzips der freiwilligen Anwendung der arbeits- und kostenintensiven Abschlüsse nach IAS/IFRS einzusetzen. Denn die verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS würde den von der Politik angestrebten und versprochenen Bürokratieabbau zu einem bloßen Lippenbekenntnis verkommen lassen. Gleichzeitig rufen die Verbände das Europäische Parlament dazu auf, seine Verantwortung für die Entwicklung des Mittelstandes in Europa zu reklamieren und die Rahmenbedingungen für die Rechnungslegung des Mittelstandes nicht dem privatwirtschaftlichen IAS-Board in London zu überlassen.

Bisher sind mittelständische Unternehmen nur dann zu IAS/IFRS im Konzernabschluss verpflichtet, wenn sie sich eines organisierten Kapitalmarktes bedienen, um sich Eigen- oder Fremdkapital zu beschaffen. Da diese Finanzierungsform bei kleinen und mittleren Unternehmen jedoch selten ist, unterliegt ein Großteil dieser Gruppe nicht der IAS/IFRS-Pflicht, sondern erstellt die Einzel- und Konzernabschlüsse nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).

Eine verpflichtende Anwendung der IAS/IFRS hätte für kleine und mittlere Unternehmen gravierende Nachteile. So führen die rund 2.000 Seiten umfassenden Vorschriften zu einem weit überzogenen Formalismus, da die umfangreichen Regelungen für große Kapitalmarktunternehmen eins zu eins auf kleine und mittlere Betriebe angewandt werden müssten. Die IAS/IFRS sind zudem derart komplex, dass eine sichere Anwendung derzeit nur durch Spezialisten gewährleistet ist. Die Aufstellung eines IAS/IFRS-Jahresabschlusses wäre für ein mittelständisches Unternehmen mit einem hohen Zeit- und vor allem Kostenaufwand verbunden, dem keine gleichwertigen Nutzenvorteile gegenüberstehen. Jahresabschlüsse nach IAS/IFRS sind zudem aus aktueller Sicht als Grundlage für die Besteuerung und zur Bemessung der Ausschüttung ungeeignet. Deshalb werden mittelständische Unternehmen auch weiterhin verpflichtet sein, neben einem Jahresabschluss nach internationalen Standards einen Jahresabschluss nach dem HGB aufzustellen; auch dies führt zu unnötigen Doppelarbeiten und damit weiteren Kosten. Nach Auffassung der Verbände und Kammern müsse daher statt einer Pflichtanwendung von IAS/IFRS für kleine und mittlere Unternehmen das Handelsgesetzbuch (HGB) modernisiert werden.

IAS/IFRS reduzieren den Eigenkapitalausweis
Nach IAS 32 müssen gesellschaftsrechtliche Eigenmittel im Jahresabschluss als Fremdkapital ausgewiesen werden, sofern sie rückzahlbar sind. Dies betrifft auch Geschäftsguthaben von Genossenschaften, das Stammkapital von GmbHs sowie Einlagen bei Personenhandelsgesellschaften. Diese Geldmittel dürfen nach IAS/IFRS nicht mehr als Eigenkapital ausgewiesen werden. Somit würden sich die im internationalen Vergleich in Deutschland ohnehin niedrigen Eigenkapitalquoten vieler kleiner und mittlerer Unternehmen optisch weiter verschlechtern. Bei den im Mittelstand weit verbreiteten GmbH und Personenhandelsgesellschaften werden die IAS/IFRS-Bilanzen ohne Verzicht auf die gesetzlichen Gesellschafterrechte selbst bei gesunden Unternehmen wirtschaftlich unzutreffend ein negatives Eigenkapital ausweisen.

Zum Hintergrund
Die Ziele der IAS/IFRS auf der einen und des HGB auf der anderen Seite unterscheiden sich fundamental. Während die internationalen Rechnungslegungsstandards den anonymen Kapitalmarktteilnehmern entscheidungsrelevante Informationen über die bilanzierenden Unternehmen zur Verfügung stellen sollen, besteht die Aufgabe der Rechnungslegung nach HGB vornehmlich im Gläubigerschutz und in der Ausschüttungsbemessung. Dementsprechend zeichnen sich die IAS/IFRS insbesondere durch einen großen Umfang, Transparenz und eine hohe Komplexität aus. Die IAS/IFRS werden vom International Accounting Standards Board, einer rein privatrechtlichen Organisation mit Sitz in London ohne jegliche politische Legitimation, erarbeitet. Finanziert wird diese Gruppe - und damit indirekt auch die Entwicklung der IAS/IFRS - durch international tätige Unternehmen. Vertreter des Mittelstandes sind bisher nicht eingebunden. Jeder einzelne Standard wird künftig nach dessen Verabschiedung durch das IASB von der Europäischen Kommission in einem speziellen Anerkennungsverfahren (Endorsement) für verbindlich erklärt und ist dann von den zur Rechnungslegung nach internationalen Standards verpflichteten Unternehmen direkt anzuwenden. Die IAS/IFRS unterliegen dabei einem ständigen Überarbeitungsprozess. Sie sind im Gegensatz zum HGB nach dem Prinzip ausgelegt, einzelne Geschäftsvorfälle zu regeln. Damit ist auch in den Unternehmen ein laufender Anpassungsprozess erforderlich.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT) Eva Hauser, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100

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