Postdienste schon früher in das Entsendegesetz einbeziehen
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) unterstützt den Vorstoß von Kurt Beck und Franz Müntefering, die Postdienste noch vor dem 31. März 2008 in das Entsendegesetz aufzunehmen. Wir brauchen einen Mindestlohn auch in dieser Branche und wir brauchen ihn spätestens zum 1. Januar 2008, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Ein solcher Mindestlohn müsse über das Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt werden. Da Bundeswirtschaftsminister Michael Glos trotz der veränderten Ausgangslage in der EU weiter darauf dränge, dass die deutsche Exklusivlizenz für die Briefzustellung zum 31. Dezember 2007 auslaufe, muss die Koalition sicherstellen, dass Löhne und Arbeitsbedingungen bei den Briefzustellern nicht in den Keller rutschen, unterstrich Bsirske.
Nach einer von ver.di in Auftrag gegebenen Studie lägen die gezahlten Stundenlöhne der Briefzusteller bei den neuen Briefdiensten im Westen durchschnittlich bei sieben Euro. Das seien 40 Prozent weniger als das Einstiegsgehalt eines Zustellers bei der Deutschen Post AG. Damit müsse eine alleinstehende Person selbst im Falle der Vollzeitbeschäftigung aufstockendes Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen, um von ihren Einkünften leben zu können.
Die Postdienste haben bundesweit rund 200.000 Beschäftigte. Über 75 Prozent davon arbeiten zu tarifvertraglich geregelten Bedingungen bei der Deutschen Post AG.
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