Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

PPP-Projekte: Handwerkstag pocht auf öffentliches Vergaberecht

(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) steht dem vom Wirtschaftsministerium forcierten Investitions- und Finanzierungsmodell Public Private Partnership (PPP) offen gegenüber. Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert pocht allerdings auf die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts.

Der Handwerkstag wird im Beirat eines vom Wirtschaftsministerium geplanten Kompetenzzentrums für PPP-Projekte vertreten sein. Dort werde das Handwerk, wenn es um die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehe, auf die Einhaltung des mittelstandsgerechten Vergaberechts drängen, kündigte Hackert an. Prinzipiell gehe auch der Handwerkstag von einer erhöhten Nachfrage im nach wie vor stagnierenden Bausektor aus. Aber Vorteile aus PPP-Projekten entstünden unter anderem daraus, dass Private die Aufträge nicht öffentlich ausschreiben müssen und über Preisverhandlungen die äußerst schwierige Wettbewerbslage zahlreicher Baubetriebe ausgenutzt werden könne – ganz im Gegensatz zu den Vorschriften für Staat und Kommunen. Dies, befürchtet der Landeshandwerkspräsident, werde dann vor allem auf dem Rücken der mittelständischen handwerklichen Bauunternehmen ausgetragen. Bei Zielkonflikten zwischen der Erschließung privaten Finanzierungskapitals für öffentliche Aufgaben über PPP-Modelle einerseits und dem geltenden Vergaberecht andererseits müsse deshalb im Zweifelsfall immer das mittelstandsoffene Vergaberecht Vorrang haben. Der öffentliche Auftraggeber könne auch dem PPP-Partner das öffentliche Vergaberecht vorschreiben. Dazu gehöre zum Beispiel eine möglichst kleinteilige Ausschreibung oder auch eine gestaffelte Anordnung der Submissionstermine. Kosten- und Rationalisierungsargumente müssten hinter den bewährten Mittelstandsregelungen zurückstehen. Hackert: „Wer fordert, dass das Handwerk seiner traditionellen Rolle als Motor für Innovationen, Arbeitsplätze und Lehrstellen nachkommt, muss dafür sorgen, dass die Betriebe auch die entsprechenden Chancen bekommen.“ Sonst sei es nicht mehr als Augenwischerei, wenn Wirtschaftsminister Ernst Pfister erkläre, PPP-Projekte könnten die Auftrags- und Beschäftigungsbremse für Handwerk und Bauwirtschaft lösen.

Um auszuloten, wie der PPP-Markt auch vom Handwerk selbst erschlossen werden kann, wird der BWHT zusammen mit dem Sparkassenverband und dem Genossenschaftsverband untersuchen, wie Handwerksunternehmen und deren überbetriebliche Kooperationen die externe Finanzierung langfristig laufender Projekte angehen können. In der Vergangenheit waren Banken kaum bereit, solche langfristigen Vorhaben auf Projektbasis zu finanzieren.

Public Private Partnership
Unter Public Private Partnership versteht man die befristete Übertragung einer öffentlichen Aufgabe durch die öffentliche Hand auf Privatunternehmen. Der private Partner verpflichtet sich zu Investitionen in eine Infrastruktureinrichtung wie zum Beispiel eine Schule oder eine Straße und zum Betrieb dieser Einrichtung. Er erhält dafür vom öffentlichen Träger oder direkt vom Privatnutzer für die Vertragslaufzeit ein Nutzungsentgelt. Bei PPP-Projekten wird von Kosteneinsparungen im Vergleich zu rein öffentlichen Lösungen in Höhe von 10 bis 20 Prozent ausgegangen. Zudem soll mit PPP der Bau und die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur schneller realisiert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT) Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: 0711/1657-401, Telefax: 0711/1657-444

NEWS TEILEN: