Pressemitteilung | Deutsche Public Relations Gesellschaft e.V. (DPRG)

PR-Rat fordert: Bisherige Fernsehrichtlinien beibehalten

(Bonn/Berlin) - Auf dem gestrigen (19. Oktober) Herbstforum der Initiative Qualität im Journalismus und des Deutschen Presserats forderte Dr. Horst Avenarius, Vorsitzender des Deutschen Rates für Public Relations, die EU-weite Beibehaltung des bisherigen strikten Verbots der Schleichwerbung. „Wir sollten die EU von der Vorzüglichkeit ihrer bisherigen Fernsehrichtlinie und der deutschen Rundfunkstaatsverträge überzeugen. Ihre neuen Vorschläge zur Lockerung des Schleichwerbungsverbots schaffen weder größere Transparenz noch eine bessere Ordnung.“

Die Gesetzgeber sollten deshalb den Begriff des Product Placement auch in Zukunft nicht mit Schleichwerbung gleichsetzen. Sie sollten statt dessen für heimlich bezahlte Botschaften das sehr griffige, auch eindeutig negativ besetzte Wort Schleichwerbung beibehalten. Damit werde nicht nur der Qualität im Journalismus gedient, sondern auch der Redlichkeit der PR-Arbeit. Avenarius befindet sich mit dieser Stellungnahme im Einklang mit den Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und der Intendanten von ARD und ZDF. Er ermahnte beide Institutionen jedoch zur begrifflichen Klarheit. „Es ist unverständlich, weshalb sich ARD und ZDF jetzt >klar gegen die förmliche Zulassung von Product Placement< aussprechen, im selben Atemzuge aber weiterhin die Bereitstellung von Autos erwarten. PR-Leute nennen solche Bereitstellungen Product Placement.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Public Relations-Gesellschaft e.V. (DPRG) Pressestelle Sankt Augustiner Str. 21, 53225 Bonn Telefon: (0228) 9739287, Telefax: (0228) 9739289

(mm)

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