Premiere: KBV schließt Gesamtvertrag mit Knappschaft / Erster bundesweiter Vertrag sichert ambulante Versorgung für 1,6 Millionen Menschen
(Berlin) - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat erstmals mit einer bundesweiten Krankenkasse einen Vertrag über die gesamte ambulante Versorgung abgeschlossen. Die Versicherten der Knappschaft werden künftig im Rahmen dieses Vertrags bundesweit von niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten versorgt. Mit diesem Abkommen für alle 1,6 Millionen Knappschaftsversicherten haben wir für die Patienten Versorgungssicherheit und für die Ärzte und Psychotherapeuten eine verlässliche Vergütung ihrer Leistungen erreicht, kommentierte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV, heute (30. Juni 2008) in Berlin die Einigung.
Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Regionale Vereinbarungen zwischen der Kasse und einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen werden darin berücksichtigt. Damit ist die optimale ambulante Versorgung unserer Versicherten bundesweit gewährleistet. Gleichzeitig haben wir die Chance, auf besondere Erfordernisse vor Ort einzugehen und gegebenenfalls ergänzende Regelungen zuzulassen, unterstrich der Direktor der Knappschaft, Rolf Stadié.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093
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