Presserat kritisiert geplantes BKA-Gesetz
(Bonn) - Das Plenum des Deutschen Presserats hat auf seiner Sitzung am 17.09.2008 in Bonn einzelne Regelungen des geplanten BKA-Gesetzes scharf kritisiert. Mit dem Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt wird der Polizei die Möglichkeit eröffnet, von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial zu verlangen, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz von Informanten besteht. Es ist nicht mit der Pressefreiheit vereinbar, wenn das BKA im Rahmen der Gefahrenabwehr durch staatliche Eingriffe die Redaktionsarbeit nachhaltig belastet und damit das unabdingbare Vertrauen zwischen Quellen und Redaktionen zerstört, betont Manfred Protze, Sprecher des Plenums.
Der Deutsche Presserat, der sich neben der Verteidigung der Pressefreiheit auch für den unbehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen einsetzt, sieht hier noch dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber. Er appelliert deshalb an den Deutschen Bundestag, dem Regierungsentwurf zum BKA-Gesetz in diesem Punkt die Zustimmung zu verweigern.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Presserat
Lutz Tillmanns, Geschäftsführer
Gerhard-von-Are-Str. 8, 53111 Bonn
Telefon: (0228) 985720, Telefax: (0228) 9857299
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