Private Banken fordern faire Wettbewerbsbedingungen
(Berlin) - Der Wettbewerbsdruck auf die deutschen Banken hat durch die Fortschritte in der Kommunikationstechnik und die damit einhergehende Globalisierung der Finanzmärkte dramatisch zugenommen, sagte Dr. Wolfgang Arnold, stellv. Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, anlässlich der 5. internationalen Handelsblatt-Jahrestagung Banken im Umbruch am 14. September in Frankfurt. Umso wichtiger sei es, dass auf den angestammten heimischen Märkten, die nach wie vor die Basis für das Geschäft der privaten Banken bilden, endlich faire Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden.
Die Beihilfebeschwerde des Bankenverbandes zur Übertragung von Wohnungsbauvermögen auf Landesbanken und auch die jetzt eingelegte Beihilfebeschwerde der Europäischen Bankenvereinigung wegen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung hätte einzig und allein zum Ziel, Chancengleichheit im Wettbewerb herzustellen. Völlig abwegig sei dagegen die Behauptung, es ginge den privaten Banken um die Beseitigung eines Mitkonkurrenten.
Das Ausmaß der Wettbewerbsvorteile des öffentlich-rechtlichen Bankensektors zeige der Fall WestLB in aller Deutlichkeit. Gemäß dem Entscheid der EU-Kommission habe die Bank für die Jahre 1992 bis 1999 2,2 Mrd. DM zurückzuzahlen. Jedes Jahr kämen weitere 300 Mio. DM hinzu. Noch größer seien die sich aus Anstaltslast und Gewährträgerhaftung ergebenden Vorteile.
Nachdrücklich wandte sich Arnold gegen das Argument, private Großbanken verfügten über eine implizite Staatsgarantie, die von ihrem Nutzwert her mit Anstaltslast und Gewährträgerhaftung vergleichbar wäre. Dieses too big to fail-Argument sei ebenso gefährlich wie falsch. Es sei gefährlich, weil es die Moral-hazard-Problematik schüre und ein entsprechendes Marktverhalten befördere. Diese Diskussion sei in den USA bereits Ende der siebziger, Anfang der achtziger Jahre sehr ausgiebig und mit wenig positiven Erfolgen geführt worden. Das Argument sei aber vor allem auch falsch. Wenn ein privates Kreditinstitut in Schwierigkeiten geriete, würde der Staat natürlich immer eine Voll- oder eine ganz wesentliche Mithaftung privater Anleger verlangen, während Anstaltslast und Gewährträgerhaftung diese private Haftung ja von vornherein ausschließen würden.
Dies spiegele sich dann ja auch in den unterschiedlichen Rating-Einstufungen von privaten Großbanken und Landesbanken wieder. Während alle Landesbanken in dem entscheidenen Long-Term-Rating weiterhin die besten Rating-Einstufungen erhalten, könne keine der privaten Großbanken trotz besserer Geschäftsergebnisse eine vergleichbare Ratingeinstufung mehr nachweisen.
Die nationale Wettbewerbssituation mit den Privilegien der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute führe dazu, dass die deutschen Banken in wichtigen Segmenten, insbesondere im Retail-Banking, ertragsschwach seien. Ihre Börsenkapitalisierung sei deshalb im internationalen Vergleich ausgesprochen niedrig. Sie seien dadurch natürlich sehr viel schneller der Spielball von Übernahmeversuchen und es komme dann notwendigerweise zu Fusionen oder Fusionsversuchen, die letztlich nicht nur der Erzielung von Synergie- oder Kostensenkungseffekten dienten, sondern auch als vorsorgliche Maßnahme gegen Übernahmeversuche einzustufen seien.
Diese Übernahmeprozesse spielten sich bislang ausschließlich im privaten Bankensektor ab. 40 % der deutschen Kreditwirtschaft, nämlich Sparkassen und Landesbanken, stünden aber auf Grund ihrer Eigentümerstrukturen und ihrer Privilegien für Übernahmen und damit für das Erzielen von auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht wünschenswerten Skaleneffekten erst gar nicht zur Verfügung. Es sei nicht einzusehen, warum wo doch in Deutschland seit einigen Jahren eine recht konsequente Privatisierungspolitik betrieben werde ausgerechnet die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute hiervon ausgenommen sein sollten. Ihre Privatisierung würde im Übrigen die Beihilfebeschwerde der Europäischen Bankenvereinigung in Brüssel obsolet machen.
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