Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Produkthaftung USA - Gute Nachrichten für Unternehmen / Eurojuris veröffentlicht 2. Auflage des umfangreichen Leitfadens zur Produkthaftung USA

(New York/Bremen) - Deutsche Unternehmen, die vor irreversiblen Investitionsentscheidungen stehen, haben großen Respekt vor der amerikanischen Produkthaftung. Wer kennt nicht die Horror-Geschichten aus den USA. Nur allzu gut sind Produkthaftungsprozesse im gemeinschaftlichen Wirtschafts-Gedächtnis verhaftet. Verurteilungen zu Schadensersatz in Millionenhöhe, die die Existenz jedes mittelständischen Unternehmens ernsthaft gefährden, kommen in die Erinnerung und lassen deutsche Unternehmer zusammenzucken.

Wie man sich als deutscher Unternehmer bestmöglich auf den amerikanischen Markt unter dem Aspekt der Produkthaftungsproblematik vorbereitet, zeigt die 2. aktualisierte Auflage des Leitfadens zur amerikanischen Produkthaftung des Eurojuris Deutschland e.V.
Autoren des Leitfadens sind Wirtschaftsrechtler Aaron Wise (Gallet Dreyer & Berkey LLP, Rechtsanwälte, New York (USA)) sowie der international tätige Rechtsanwalt Dr. Thomas Rinne (v. Einem & Partner, Bremen), die beide seit Jahren Unternehmen im internationalen Wirtschaftsrecht beratend tätig sind.

„Damit die Angst vor den Konsequenzen von Produkthaftungsklagen ansonsten dynamische Unternehmen nicht lähmt, empfehle ich dringend, sich in einem frühen Stadium der Aktivitäten mit den Fragen zur Produkthaftung auseinanderzusetzen“, meint Rinne, der in seiner täglichen Praxis gemeinsam mit Unternehmen Export- oder Expansionsstrategien aus rechtlicher Sicht entwickelt.

„Das amerikanische Produkthaftungs-Recht ist sicher kein Zauberwerk, auch wenn die Thematik sehr komplex ist. Der Trend in den USA läuft ohnehin weiter in Richtung Unternehmerfreundlichkeit, so dass wir heute lang nicht mehr vor so großen Problemen für Ausländer stehen, wie noch vor zehn Jahren“, ergänzt Wise.

„Nach unserer Kenntnis gibt es gegenwärtig noch immer keine andere Veröffentlichung im deutschsprachigen Raum, welche die weitreichenden aktuellen Gesetzgebungsreformen in den USA im Bereich der Produkthaftung darstellt. Gegenstand des Leitfadens sind auch in der zweiten Auflage Ausführungen dazu, ob und in welchem Umfang US-Produkthaftungsurteile in Deutschland für vollstreckbar erklärt werden können“, so Rinne und Wise.

Rinne und Wise sind Mitglieder im internationalen Rechtsanwaltsnetzwerk Eurojuris Deutschland e.V.

Eurojuris International zählt in Europa über ca. 5.500 Rechtsanwälte, von denen allein rund 750 dem deutschen Verband angehören.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

(el)

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