Pressemitteilung | Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK)

Professor Dr. Rupert Scholz: Verlängerung des Postmonopols verfassungswidrig

(Hamburg) - Eine Verlängerung des Postmonopols verstößt nach Auffassung des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Dr. Rupert Scholz gegen das Grundgesetz. Zu diesem Schluss kommt Professor Scholz in einem Gutachten, das er am 16.2.2001 auf einer Pressekonferenz in Berlin der Öffentlichkeit vorstellte. Die unlängst von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller bekannt gegebenen Pläne, das Postmonopol über das Jahr 2002 hinaus verlängern zu wollen, stünden daher in klarem Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Professor Scholz betonte, dass bereits die Verfassungsänderung von 1994, die Startpunkt für die Privatisierung der damaligen Bundespost war, die Verpflichtung zur vollständigen Aufgabe des Postmonopols vorgab. 1998 wurden der Deutschen Post AG für eine Übergangszeit in den Wettbewerb ausschließliche Rechte erteilt, deren Enddatum für 2002 im Postgesetz festgeschrieben wurde. Damit hat der Gesetzgeber nach Auffassung von Scholz erschöpfend von den in der Verfassung vorgesehenen Übergangsregelungen Gebrauch gemacht. "Das Monopol wirkt als wettbewerbspolitischer Sperrriegel zugunsten der Deutschen Post AG. Daneben besteht zudem die Gefahr der Quersubventionierung weiterer Wettbewerbsbereiche aus Monopolgewinnen," so Rupert Scholz. Eine gleichwertige Teilnahme anderer Wettbewerber müsse nach dem Willen des Grundgesetzes vom Staat geschützt und gefördert werden.

Eine Verlängerung verstößt gegen die Berufs- und Gewerbefreiheit, die durch Artikel 12 Grundgesetz geschützt ist und rechtlichen Vorrang vor einem privatwirtschaftlichen Monopol genießt. Die Sicherung der Postversorgung wird staatlicherseits durch die Regulierungsbehörde gewährleistet – und dies soll im Wettbewerb aller Postdiensteanbieter geschehen. Infrastruktursicherung kann daher nicht als Begründung für eine Verlängerung des Monopols herangezogen werden. Ebensowenig rechtfertigen fiskalische Interessen des Bundes an weiteren erfolgreichen Börsengängen einen Eingriff in die Berufs- und Gewerbefreiheit. Daneben sind auch die Rechte der Wettbewerber aus der Eigentumsgarantie des Artikel 14 Grundgesetz betroffen. Viele Lizenznehmer, die im Vertrauen auf den gesetzlich vorgesehenen Wegfall des Monopols investiert haben, wären in ihrer Existenz gefährdet.

Schließlich würde eine Verlängerung auch gegen das Grundrecht der Wettbewerbsgleichheit verstoßen, in das der Gesetzgeber nicht ohne sachlichen Grund eingreifen kann. Der stockende Liberalisierungsfortschritt in der Europäischen Union kommt als sachlicher Grund nicht in Frage, da unterschiedliche Gegebenheiten des Wettbewerbs für Übergangszeiten typisch sind. Eine Verlängerung würde zum Scheitern der verfassungsrechtlich vorgesehenen Liberalisierungspolitik führen.

Scholz verwies darauf, dass der Konkurrenzschutz durch Monopolverlängerungen nicht der richtige Weg ist, um Wettbewerbsverfälschungen zu begegnen. Es sei Sache nationaler und europäischer Wettbewerbsbehörden, für notwendige Korrekturen zu sorgen und Wettbewerbsverzerrungen zu verfolgen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband internationaler Express- und Kurierdienste e.V. Bleichenbrücke 9 (Bleichenhof) 20354 Hamburg Telefon: 040/3552800 Telefax: 040/35528080

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