es gilt das gesprochene Wort..." />
Pressemitteilung | Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)

Prominente Unterstützung für ein Homosexuellen-Denkmal

(Berlin) - Statement von Albert Eckert, Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer gedenken" und Günter Dworek, Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

>es gilt das gesprochene Wort<

Die Initiative Der homosexuellen NS-Opfer gedenken startet heute den Aufruf "Ein Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen". Das Ziel ist die Errichtung eines würdigen Gedenkortes in der Bundeshauptstadt
Berlin.

Zur Unterstützung des Anliegens hat sich ein Kreis prominenter Erstunterzeichnerinnen und Erstunterzeichner zusammengefunden. Dazu gehören Paul Spiegel, Vorsitzender des Zentralrates der Juden in Deutschland, Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma, Lea Rosh, Vorsitzende des Förderkreises zur Errichtung eines Denkmals für die ermordeten Juden Europas, die Bischöfinnen Maria Jepsen und Margot Käßmann, Nobelpreisträger Günter Grass, Christa Wolf, DGB-Vorsitzender Dieter Schulte und ver.di-Chef Frank Bsirske.

Bislang wurden die homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus in der Gedenkkultur zumeist übergangen. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Das Gedenken an die verfolgten Homosexuellen soll in der Bundeshauptstadt endlich eine angemessene Form finden. Ein solches Denkmal soll ein beständiges Zeichen setzen gegen Intoleranz, Feindseligkeit und Ausgrenzung gegenüber Schwulen und Lesben. Den Standort wünschen wir uns in Berlin-Mitte in der Nähe des Reichstages.

Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, sich ihrer Verantwortung für eine angemessene öffentliche Würdigung der homosexuellen Opfer des NS-Staates zu stellen. Auch Abgeordnetenhaus und Senat des Landes Berlin fordern wir auf, das Projekt zu unterstützen.

Die Nationalsozialisten hatten 1935 die totale Kriminalisierung männlicher Homosexualität angeordnet. Dafür wurde der § 175 des Strafgesetzbuches in der Tatbestandsfassung im Strafmaß massiv verschärft. Die NS-Justiz verurteilte Zehntausende Männer wegen homosexueller Handlungen. Tausende kamen wegen ihrer Homosexualität ins Konzentrationslager, wo sie zumeist den "Rosa Winkel" tragen mussten. Nur die wenigsten überlebten die Lager. Nach den Verbrechen der NS-Zeit ist Deutschland gegenüber den Homosexuellen ein zweites Mal schuldig geworden.

Der § 175 StGB blieb in der Bundesrepublik in der Nazi-Fassung von 1935 bis zum Jahre 1969 unverändert in Kraft. Das Bundesentschädigungsgesetz hat Verfolgung aufgrund der Homosexualität nicht anerkannt. Auch für die Vernichtung der schwulen und lesbischen Bürgerrechtsbewegung durch die Nationalsozialisten gab es nie eine Entschädigung.

Der Aufruf für das Homosexuellen-Denkmal sowie weitere Informationen können im Internet unter www.gedenk-ort.de abgerufen werden. Die Initiative "Der homosexuellen NS-Opfer" gedenken arbeitet unter dem Dach des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD).

Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD) Katzbachstr. 5 10965 Berlin Telefon: 030/78954763 Telefax: 030/44008241

NEWS TEILEN: