Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Psychotherapie: Krankenkassen torpedieren neue Angebote - zum Nachteil der eigenen Versicherten

(Berlin) - Gut gemeint hatte es der Gesetzgeber: Patienten sollen ab dem 1. April von einer neu strukturierten ambulanten psychotherapeutischen Versorgung profitieren. Neue Angebote wie ein Erstgespräch (im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde) und eine Akutbehandlung sollen Patienten zeitnah einen leichteren Zugang ermöglichen und das Versorgungsangebot insgesamt flexibler machen. "Es handelt sich also um eine echte Verbesserung für die Patienten. Doch die Krankenkassen haben die Interessen ihrer eigenen Versicherten torpediert. Sie weigern sich, den Mehraufwand für die Psychotherapeuten adäquat zu finanzieren. Die Krankenkassen leisten damit den Versicherten einen Bärendienst. Meine Enttäuschung ist groß", erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute in Berlin. Die KBV hatte sich im Erweiterten Bewertungsausschuss für eine leistungsgerechte Vergütung eingesetzt und sich gegen die Kassenseite positioniert. Die Stimme des neutralen Schlichters gab dann allerdings den Ausschlag gegen die KBV.

"Die psychotherapeutischen Sprechstunden einzurichten, stellt einen hohen - nicht nur inhaltlichen, sondern auch administrativen - Mehraufwand dar, der zum Teil sogar mit der Einstellung von Praxispersonal verbunden ist. Das macht man nicht eben nebenbei, wie die Vertreter der Krankenkassen offenbar meinen", kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Die Psychotherapeuten sind per Gesetz ab 01. April verpflichtet, psychotherapeutische Sprechstunden anzubieten. Sie entscheiden dabei selbst, wie sie dies organisieren. Möglich sind feste Zeiten, aber auch individuelle Terminvereinbarungen. Termine für psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen vermitteln ab 1. April auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.

Patienten benötigen dafür keine Überweisung. Probatorische Sitzungen sowie Kurz- und Langzeittherapien sind von der Terminvermittlung ausgenommen. Die Termine zu einer Akutbehandlung können dann vermittelt werden, wenn die Behandlung im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde empfohlen wurde. Die Patienten erhalten einen Termin innerhalb von vier Wochen - jedoch nicht bei ihrem Wunsch-Therapeuten.

Zur Erläuterung: In der psychotherapeutischen Sprechstunde soll ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut oder ein Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut künftig frühzeitig abklären, ob eine psychische Krankheit bzw. ein Verdacht hierauf vorliegt und ob der Patient eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Die Akutbehandlung ermöglicht Patienten in einer akuten psychischen Krise den Zugang zum Psychotherapeuten ohne lange Genehmigungsverfahren über die Krankenkasse.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts Dr. Roland Stahl, Pressesprecher Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Fax: (030) 4005-1093

(wl)

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