Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Pünktliche Einigung bei Vergütung erzielt / Gute Lösung für Patienten und Ärzte

(Berlin) - „Rechtzeitig zum Start des bundesweiten Hautkrebs-Früherkennungsprogramms (Screening) haben wir uns mit den Krankenkassen auch bei der Vergütungsfrage geeinigt“, erklärte heute (26. Juni 2008) Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin. „Die Lösung nutzt Patienten und Ärzten gleichermaßen. Die Patienten können die Leistung wie gewohnt mit ihrer Versichertenkarte in Anspruch nehmen. Sie müssen nicht in Vorleistung treten. Die Ärzte wiederum, die das Screening erbringen, erhalten ab dem 1. Juli eine attraktive extrabudgetäre Vergütung.“

KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller betonte: „Das Screening wird von entsprechend qualifizierten Hausärzten und Dermatologen erbracht. Sie arbeiten im Falle eines Krankheitsverdachts eng zusammen.“

Ab dem 1. Juli haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs.

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093

(el)

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