Pressemitteilung | VPK - Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, und Sozialhilfe e.V.

Qualität der Kinderbetreuung durch fairen Wettbewerb verbessern Private Anbieter brauchen gleiche Chancen / Gemeinnützige Träger werden einseitig bevorzugt

(Berlin) - Wettbewerbsverhinderung durch einseitige Bevorzugung von gemeinnützigen Trägern schafft in der Kleinkinderbetreuung keine Wende zu mehr und qualitativ guten Angeboten bei einem angemessenen Preis-/Leistungsverhältnis. Deshalb bedarf es dringend der Realisierung des nunmehr vorliegenden Gesetzentwurfs des Bundesministeriums, nach dem zukünftig auch privat-gewerbliche Träger staatliche Zuschüsse erhalten sollen, so der Präsident des VPK-Bundesverband e.V., Michael W. Budig, in einer ersten Stellungnahme. Es muss endlich von der Politik Schluss gemacht werden mit einseitigen Bevorzugungen von gemeinnützigen Trägern, die die Gemeinnützigkeit stärkt nicht aber die Interessen von Eltern und ihren Kindern, so Budig weiter. Sein dringender Appell an den Gesetzgeber: Endlich in diesem Feld für fairen Wettbewerb zu sorgen und zukünftig eine Förderung nicht mehr von der Gemeinnützigkeit abhängig zu machen. Wer die Bedürfnisse von Familien mit Kindern zukünftig attraktiv gestalten und die hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren sicherstellen will, muss heute die erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, so Budig weiter.

Die mächtigen Widerstände aus den Wohlfahrtsverbänden zeigen: Die seit Jahrzehnten in Deutschland einseitigen Subventionierungen von gemeinnützigen Unternehmen in der Kinder- und Jugendhilfe haben zu einer Verfestigung und Verkrustung im Angebot geführt. Betreuungsangebote müssen aber an denjenigen ausgerichtet sein, die bedarfsgerechte Leistungen, z.B. im Rahmen der Kinderbetreuung, in Anspruch nehmen möchten.

Der gegenüber privat-gewerblichen Leistungsanbietern gern immer wieder gemachte Vorwurf mangelnder Qualität und einseitig wirtschaftlichen Interessen, kann nur als grob boshaft zurückgewiesen werden und entbehrt der Realität: Gerade privat-gewerbliche Leistungsanbieter haben ein besonders hohes Interesse an der Nachfrage ihrer Angebote durch Eltern mit Kindern, da Ihr Einkommen von einer Belegung der angebotenen Plätze abhängig ist.

Der VPK vertritt als Dachverband über 400 privatwirtschaftliche Anbieter der Kinder- und Jugendhilfe. Derzeit sind nur ca. elf Prozent aller Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland in privater Hand.

Ursache dafür: Die einseitige Bevorzugung gemeinnütziger Träger, die keinen fairen Wettbewerb zulasse. Und wo kein freier Wettbewerb mit Angebot und Nachfrage für marktgerechte Angebote sorge, kommt es zu monopol-ähnlichen Entwicklungen, wie sie im Rahmen der Gemeinnützigkeit anzutreffen ist. Nun bestehe endlich die Chance, für einen fairen Wettbewerb in der wichtigen Förderung von Kindern zu sorgen. Der Gesetzgeber sei nun dringend gefordert, den Gesetzentwurf zu realisieren, so Budig abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
VPK Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, und Sozialhilfe e.V. Pressestelle Mühlendamm 3, 10178 Berlin Telefon: (030) 42859656, Telefax: (030) 42859657

(el)

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