Pressemitteilung | Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD)
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Qualität von Warndreiecken beachten

(Frankfurt am Main) - Die Qualität der Absicherungsmaterialien ist bei Gefahrenstellen im Straßenverkehr von höchster Bedeutung für die Verkehrssicherheit. Darauf weist der Automobilclub von Deutschland, AvD, hin. Gerade das gesetzlich vorgeschriebene Warndreieck soll die Funktion der Warnung und Sicherung von Gefahrenstellen erfüllen. Dazu bedarf es einer guten Kontrastwirkung des Dreiecks zum Umfeld.

Während die Fahrzeughersteller teilweise serienmäßig Warndreiecke mitliefern, die den gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang genügen, weisen vor allem in Baumärkten erhältliche Absicherungsmaterialien oftmals deutliche Qualitätsmängel auf. Das Fehlen fluoreszierender Elemente lässt die Erkennbarkeit sowohl in der Nacht, aber auch am Tage zum Problem werden.

Hochwertige Warndreiecke zeichnen sich durch reflektierende Flächen an den Schenkeln sowie durch zusätzlich neon-orange gefärbte Innenflächen aus. Diese Leuchtfarbe ist bei Tag sehr auffallend und hebt sich durch die Kontrastwirkung hervor. Die fluoreszierenden Flächen reflektieren besonders bei Nacht den auftreffenden Lichtstrahl der sich nähernden Fahrzeuge und warnen die Fahrer.

Die Ausführung des Dreiecks sollte robust sein und in Verbindung mit einem angemessenen Eigengewicht über gute Standfestigkeit verfügen. Gummipuffer an den Stellfüßen schützen vor Lackschäden, wenn das Dreieck beispielsweise auf dem Fahrzeugdach positioniert wird. Qualitativ hochwertige Warndreiecke sind mit einer Tag- und einer Nachtseite ausgestattet. Dabei verfügt die Tagesvariante auf der Rückseite über eine größere Fläche mit Neon-Leuchtfarbe und auf der Vorderseite über zusätzliche Reflektorflächen für den nächtlichen Einsatz.

AvD-Hinweise zum wirkungsvollen Aufstellen des Warndreiecks

Das aufgestellte Warndreieck soll dem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer genügend Reaktionszeit und Reaktionsweg einräumen, um die Gefahrenstellen sicher passieren zu können.

Der geeignete Aufstellungsabstand beträgt im Stadtverkehr 50m. Das entspricht in etwa 75 Schritte.

Bei Schnellstrassen und Autobahnen beträgt der Abstand für das Warndreieck mindestens 200m. Dies entspricht einer Entfernung von 4 Leitpfosten. Sie stehen hier im Abstand von 50m.

Eine nicht einsehbarer Gefahrenstelle mit Kurven oder Kuppen, die die Sicht versperren, erfordert die Aufstellung des Dreiecks vor dem Sichthindernis.

Quelle und Kontaktadresse:
Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) Sven Janssen, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lyoner Str. 16, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 66060, Telefax: (069) 6606260

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