REACH: Pflichten auch für den Handel
(Köln) - Am 1. Juni 2007 trat die EU-Chemikalienverordnung REACH in Kraft, die Mensch und Umwelt besser vor schädlichen Substanzen schützen soll. In erster Linie müssen aufgrund dieser Verordnung zwar die Produzenten bzw. Importeure tätig werden, doch auch der Einzelhandel ist betroffen.
Zu nennen ist vor allem die Verbraucherinformationspflicht. So haben die Verbraucher künftig das Recht, Informationen über besonders besorgniserregende Substanzen zu erhalten, die mit mehr als 0,1 Masseprozent in Fertigerzeugnissen enthalten sind. Innerhalb von 45 Tagen, ab Anfrage des Verbrauchers bei Industrie oder Handel, sind (kostenlos) Angaben über eine unbedenkliche Verwendung, zumindest aber der Name der betreffenden chemischen Substanz zur Verfügung zu stellen. Einige Organisation (z.B. Greenpeace und BUND) geben ihren Mitgliedern aktiv Hilfestellung beispielsweise im Form von vorformulierten Anfragen.
Ein gravierendes Problem mit Blick auf die Verbraucherinformation: Eine Liste der chemischen Substanzen, die als besorgniserregend eingestuft werden, ist noch nicht veröffentlicht. Dies soll bis spätestens Juni 2009 der Fall sein. Die Liste tritt dann aber umgehend in Kraft und wird zudem immer wieder auf den neuesten Kenntnisstand aktualisiert. Positiv: Da in der EU bereits zahlreiche Verwendungsbeschränkungen bestehen, dürfte die Schwelle von 0,1 Masseprozent nur in wenigen (textilen) Erzeugnissen überschritten werden.
BTE-Tipp: Der Handel sollte frühzeitig seine Lieferanten befragen, ob bzw. bei welchen Produkten kritische Stoffe enthalten sind. Auch sollten die Industriepartner auf ihre Auskunftspflicht hingewiesen werden. Der Hauptverband des Einzelhandels (HDE) hat entsprechende Musterbriefe entwickelt, die EHV-Mitglieder unter www.einzelhandel.de/reach abrufen können. Gegebenenfalls sollten Lieferanten zudem über die Liefer- und Bezugsbedingungen auf die Bereitstellung der entsprechenden Informationen nach REACH verpflichtet werden. Der Handel haftet nicht für die Richtigkeit der Informationen seiner Lieferanten, es sei denn er ist selber Importeur des betreffenden Artikels.
Die Verordnung lässt leider viele Detailfragen offen. HDE und BTE sensibilisieren derzeit die Industrieverbände. Denn es ist klar, dass zuerst einmal der Hersteller wissen muss, was in seinem Fertigerzeugnissen enthalten ist.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)
Jürgen Dax, Hauptgeschäftsführer
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10
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