Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU)

Rechtslage bei Zwangspfand weiter offen

(Bonn) – Erklärung zu der am 17. August 2001 gefallenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Verfahrensbevollmächtigten der antragstellenden Mineralbrunnen, Brauereien und Handelsunternehmen, Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Antrag auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen die vom Bundesumweltministerium angekündigte Bekanntmachung im Bundesanzeiger, durch die eine Pfandpflicht für Einwegflaschen, Dosen und Getränkekartons für Mineralwasser und Bier ausgelöst würde, abgelehnt. Ausschlaggebend waren überwiegend verfahrensrechtliche Gründe.

Das Verwaltungsgericht hat ausdrücklich offen gelassen, ob die Pfandpflicht rechtlich zulässig ist. Dazu verweist das Verwaltungsgericht darauf, dass sämtliche von einer Pfandpflicht betroffene Unternehmen nach erfolgter Bekanntmachung im Bundesanzeiger nachträglich Rechtsschutz begehren könnten. Dies würde dazu führen, dass Unternehmen, die keine Klage einreichen, der Pfandpflicht unterliegen würden.

Daher werden die Antragsteller zur Überprüfung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts unverzüglich das Oberverwaltungsgericht in Berlin anrufen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes keine Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens bedeutet, in dem eine umfassende Aufklärung des streitgegenständlichen Sachverhalts zu betreiben ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V. (AGVU) Bonner Talweg 64 53113 Bonn Telefon: 0228/949290 Telefax: 0228/949294

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