Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Großen Lauschangriff
(Köln) - Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf zum Großen Lauschangriff stellt eine für die Vertragsärzteschaft nicht hinnehmbare Verschärfung dar. Demnach sollen künftig auch Ärzte und Psychotherapeuten abgehört werden können, wenn dies so der Entwurf unabweisbare Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung erfordern.
Das Arzt-Patientenverhältnis ist unabdingbar und absolut im Interesse der Patienten zu schützen. Nur so kann das für die Behandlung der Patienten notwendige und unverzichtbare Vertrauensverhältnis bewahrt werden. Das Ansinnen der Regierung zerstört dieses Vertrauensverhältnis und belastet den Patienten, der seinen Arzt aufsucht.
Der Referentenentwurf führt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff vom März 2004 ad absurdum.
Der Länderausschuss fordert das Bundesjustizministerium auf, den Referentenentwurf zurückzunehmen und nach einer Komplettüberarbeitung neu vorzulegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln
Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160
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