Pressemitteilung | Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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Regelwerk des Stabilitätspaktes konsequent anwenden

(Berlin) - Die Zahl der Defizitsünder in der Europäischen Union nimmt zu. In diesem Jahr werden voraussichtlich sechs Staaten das Maastrichter Defizitkriterium verfehlen. Die Konsequenz dürfe nicht eine Lockerung oder gar Aufgabe des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sein, so der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) in seinem jüngsten Konjunkturbericht. Der Stabilitätspakt müsse reaktiviert und das Regelwerk konsequent angewandt werden. Im Zusammenspiel der EU-Kommission mit den jeweiligen Nationalstaaten seien realistische und verbindliche Fahrpläne zu erarbeiten, um schrittweise und in einem vernünftigen Zeitraum das angestrebte Ziel mittelfristig ausgeglichener Haushalte zu erreichen.

Es sei unstrittig, dass es in der Währungsunion - zumal vor dem Hintergrund der EU-Erweiterung - verbindliche und transparente Regeln für die nationale Fiskalpolitik geben müsse. Ausufernde Defizite und hohe, wachsende Schuldenstände bedeuteten zumindest mittelfristig höhere Zinsen. In einer Währungsunion müssten die negativen Folgen für Wachstum und Beschäftigung von allen Mitgliedsländern getragen werden, denn eine Sanktionierung einzelner "Sünder" durch die Geldpolitik der gemeinsamen Notenbank sei ausgeschlossen. Auch eine Sanktionierung einzelner Staaten durch die Kapitalmärkte sei - zumindest unterhalb einer gewissen Schwelle - nach den bisherigen Erfahrungen wenig wahrscheinlich.

Die Tatsache, dass eine zunehmende Zahl von Staaten Schwierigkeiten habe, die Defizitobergrenze einzuhalten, sei nicht vorrangig den Regeln des Stabilitätspaktes anzulasten. Die aktuellen Schwierigkeiten beruhten wesentlich darauf, dass in guten Konjunkturlagen die Defizite nicht hinreichend reduziert worden seinen, um so genügend Spielraum bei der Staatsverschuldung in Rezessionsphasen zu haben. Der Stabilitätspakt verhindere nicht - wie immer wieder behauptet werde - eine der konjunkturellen Lage angemessene Fiskalpolitik.

Die vielfach beklagte prozyklische Wirkung des Stabilitätspaktes sei also nicht im Pakt angelegt, sondern beruhe auf einer asymmetrisch betriebenen Fiskalpolitik. An diesem Problem ändere auch eine Ablösung des Defizitkriteriums oder eine Ergänzung dieses Indikators um andere ökonomische Größen grundsätzlich nichts. Es sei zum Beispiel wenig zielführend, die Defizitobergrenze nur auf das strukturelle Haushaltsdefizit zu beziehen. Hierfür gebe es keine wissenschaftlich abgesicherte Definition, so dass eine solche Regel den Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Interpretations- und Manipulationsmöglichkeiten eröffne. Auch der Vorschlag, anstelle der Defizitquote auf eine Ausgabenlinie abzustellen, sei wenig zielführend. Ausgabenlinien seien nicht nur manipulierbar, sie sagten letztlich auch nichts über die Höhe der staatlichen Defizite und damit über die Auswirkung der Fiskalpolitik auf die Geldpolitik aus. Eine Überwachung der Haushaltslage durch die EU-Kommission würde - folgte man diesen Vorschlägen - ungleich komplizierter. Die Mitgliedstaaten könnten sich wesentlich leichter dem Frühwarnsystem oder den Sanktionen des Stabilitätspaktes entziehen. Versuche, die Kriterien des Paktes reformieren, seien daher wenig erfolgversprechend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Schellingstr. 4, 10785 Berlin Telefon: 030/20210, Telefax: 030/20211900

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