Regionalisierung der Straßenbauverwaltung bringt mehr Nachteile
(Köln) - Seit fast zehn Jahren dürfen Bekleidung und andere Bedarfsgegenstände, die mit bestimmten Azofarbstoffe behandelt wurden, nicht mehr nach Deutschland eingeführt und verkauft werden. Seit einigen Jahren gilt sogar ein EU-weites Import- und Verkaufsverbot, falls die Konzentration in der Ware 30 ppm übersteigt.
Trotzdem kommt es immer noch vor, dass bei Kontrollen verbotene Azofarbstoffe gefunden werden aktuell z.B. in Schutzbekleidung. Folge: Die belastete Ware wird von der zuständigen Behörden beschlagnahmt und zusätzlich in der Regel ein Bußgeld verhängt. Im Extremfall kann sogar eine kostspielige Rückrufaktion angeordnet werden.
Das heißt: Vor allem wer direkt aus dem Nicht-EU-Ausland importiert, sollte die Ware dringend weiterhin stichprobenartig auf verbotene Schadstoffe prüfen. Alle anderen Einzelhändler können sich zumindest zusätzlich zivilrechtlich absichern, indem sie bei der Order von ihren Lieferanten ausdrücklich verlangen, dass die bestellte Ware im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht. Schließlich lassen auch sehr viele Lieferanten ihre Waren außerhalb der EU produzieren.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE)
Pressestelle
An Lyskirchen 14, 50676 Köln
Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen

